• de
    • en
    • de
Filter Tags
Filter Tags
  • Interne Seiten
  • News
  • Dokumente (PDF)
  • Externe Seiten
  • Alle Ergebnisse
Inhalte suchen

Hunde Versicherung und Chip

  • Allgemeine Informationen

    Eine Haftpflichtversicherung für Hunde ab dem 7. Lebensmonat (damit Opfer von Beiß-Attacken nicht auf ihren Kosten sitzen bleiben) ist Pflicht. Hunde, egal welche Rasse, müssen außerdem über elektronischen Chip registriert werden.

  • Voraussetzungen

    Haftpflichtversicherung mit Deckungssumme von mindestens:

    • 500.000,00 € für Personenschäden
    • 250.000,00 € für Sachschäden

  • Besonderheiten

    Informationen zum Chip:

    • Pflicht für jeden Hund (auch bei älteren Hunden)
    • kann von jeder*jedemm Tierarzt*Tierärztin eingesetzt werden (auch in anderen Bundesländern)
    • bereits eingesetzte Chips müssen NICHT ersetzt werden
    • Chip soll bis zum 6.Monat eingesetzt werden (wenn er zu früh eingesetzt wird, kann er sich verschieben und sitzt dann nicht an der Schulter, wo er hingehört)
    • völlig ungefährlich (auch bei älteren Hunden)
    • auf Chip ist eine Nummer gespeichert, die im zentralen Hunderegister hinterlegt wird

  • Kontakt

    Ordnungsamt
    Rathaus B, Zimmer 012

    Telefon: 05361 28-1234
    Fax: 05361 28-2090

    E-Mail an das Ordnungsamt

  • Mit der Nutzung dieser Funktion erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Daten auch in Drittländer, außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes, ohne ein angemessenes Datenschutzniveau übermittelt werden können (insbesondere USA). Es ist möglich, dass Behörden auf die Daten zugreifen können, ohne dass es einen Rechtsbehelf dagegen gibt. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Weitere Informationen: Datenschutzerklärung