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Allgemeine Informationen
Eine Karteikartenabschrift ist erforderlich, wenn für einen neuen Führerschein eine andere Führerscheinstelle zuständig ist (zum Beispiel nach einem Umzug).
Bei einem Kartenführerschein, ist eine Karteikartenabschrift nicht notwendig.
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Gebühren
Karteikartenabschrift von Wolfsburg Führerscheinstelle:
kostenfrei
Karteikartenabschrift von anderer Führerscheinstelle:
- Anforderung durch Bürger = bei uns kostenfrei (evtl. Gebühren bei anderer Führerscheinstelle)
- Anforderung durch Führerscheinstelle = kostenfrei (bei Wolfsburger Führerscheinstelle zu zahlen)
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Fristen
Versand einer Karteikartenabschrift erfolgt unmittelbar nach der Anfrage, in der Regel am gleichen Tag.
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Besonderheiten
Karteikartenabschrift kann auch telefonisch beantragt werden und auf Wunsch an die entsprechende Gemeinde gefaxt werden.
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Kontakt
Anfangsbuchstabe A-K: Rathaus B, Zimmer 048
Anfangsbuchstabe L-Z: Rathaus B, Zimmer 049
Telefon: 05361 28-1234
Fax: 05361 28-2093