Korruption ist der Missbrauch anvertrauter Macht zum privaten Nutzen oder Vorteil.
Korruption ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein Straftatbestand.
Deshalb dürfen Beschäftigte der Stadt Wolfsburg Belohnungen, Geschenke, Provisionen oder sonstige Vergünstigungen in Bezug auf ihr Amt oder ihre dienstliche Tätigkeit grundsätzlich nicht annehmen. Beispielsweise ist die Annahme von Bargeld, verbilligten Eintrittskarten und Vorteilen beim Einkauf nicht erlaubt.
Als Ausnahme von diesem Verbot ist die Annahme von geringwertigen und üblichen Aufmerksamkeiten und Dienstleistungen erlaubt.
Genaueres regelt die Dienstanweisung Korruptionsprävention (*PDF - öffnet sich in einem neuen Fenster).
Die Stadtverwaltung Wolfsburg versteht sich als moderne, kundenorientierte Verwaltung. Hierzu bedarf es keiner besonderen Anerkennung. Trotzdem freuen sich auch die Beschäftigten der Stadt Wolfsburg über ein Lob oder Dankeschön für gute Arbeit. Sie schützen sich und die Beschäftigten der Stadt Wolfsburg, wenn Sie Ihr Lob oder Dankeschön in Worten ausdrücken und auf Geschenke jeglicher Art verzichten.
Herr Dr. Baedermann
Geschäftsbereich Rats- und Rechtsangelegenheiten
Porschestraße 49
38440 Wolfsburg
Telefon: 05361 28-2754
Weitere Informationen zum Thema Korruptionsbekämpfung finden Sie auch auf den Internetseiten des Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport (öffnet sich in einem neuen Fenster).