• de
    • en
    • de
Filter Tags
Filter Tags
  • Interne Seiten
  • News
  • Dokumente (PDF)
  • Externe Seiten
  • Alle Ergebnisse
Inhalte suchen

Namensänderung

  • Allgemeine Informationen

    Die Namensänderung des Kindes ist immer eine behördliche Namensänderung.

  • Benötigte Unterlagen

    bei Einbenennung:

    Die Geburtsurkunde des Kindes, falls es nicht in Wolfsburg geboren ist.

    • aktuelle Negativbescheinigung (falls Mutter alleiniges Sorgerecht hat, bekommt man beim Jugendamt)
    • aktuelle Meldebescheinigung aller Beteiligten: von Kind, Mutter und Stiefvater
    • aktuelle Geburtsurkunde (nicht älter als 6 Monate).

  • Gebühren
  • Fristen

    Die Namensänderung des Kindes ist bis zum 18. Lebensjahr möglich.

  • Besonderheiten

    Eine Namensänderung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

  • Zuständige Stelle

    Namensänderungen (nur Nachname des Kindes/ Namenserteilung =Nachname Vater oder nach neuer Ehe Mutter):

    Rathaus A, Zimmer 015

    Behördliche Namensänderung: Rathaus A, Zimmer 027


    Tel.: 05361 28-1234
    Fax: 05361 28-2090

    E-Mail an das Standesamt

  • Mit der Nutzung dieser Funktion erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Daten auch in Drittländer, außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes, ohne ein angemessenes Datenschutzniveau übermittelt werden können (insbesondere USA). Es ist möglich, dass Behörden auf die Daten zugreifen können, ohne dass es einen Rechtsbehelf dagegen gibt. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Weitere Informationen: Datenschutzerklärung