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Allgemeines
Wenn sich Ihr Name, beispielsweise durch eine Heirat, geändert hat, müssen Sie diese Veränderung der KFZ-Zulassungsbehörde unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I und Zulassungsbescheinigung Teil II mitteilen.
Ebenfalls ist eine Berechtigung erforderlich, wenn sich die Firmenbezeichnung geändert hat. Bedenken Sie bitte, dass erst die Namensänderung beim Ordnungsamt-Gewerbestelle angezeigt werden muss.
Die Finanzbehörde (Hauptzollamt) wird über die Namensänderung automatisch informiert.
Achtung:
Ändert sich bei Unternehmensbezeichnungen auch die Rechtsform, so ist eine Umschreibung mit Halterwechsel durchzuführen hierfür buchen Sie bitte einen Termin unter Verwendung der Dienstleistung
- Umschreibung eines zugelassenen Fahrzeuges mit Wolfsburger Kennzeichen auf einen anderen Halter
- Zulassung eines Fahrzeuges mit auswärtigem Kennzeichen mit Halterwechsel
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Benötigte Unterlagen
- Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
- Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
- gegebenenfalls Fahrzeugbrief
Gegebenenfalls zusätzlich bei Beantragung wird benötigt:
durch Bevollmächtigte / Vertreter:
- ausgestellte Vollmacht (Formular siehe unten) einschließlich Personaldokument des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten
- Aktueller Handelsregisterauszug, aktuelle Gewerbeanmeldung, Vollmacht des Geschäftsführers oder Prokuristen oder persönliches Erscheinen des Geschäftsführers / Prokuristen und deren Personalausweis / Reisepass
- Auszug aus dem Vereinsregister; Personalausweis oder Reisepass und Vollmacht des benannten Vertreters/ der benannten Vertreter
- komplette Übersicht der Gesellschafter (in der Regel Gesellschaftervertrag)
- Vollmacht und Erklärung, auf welche Person die Zulassung erfolgen soll (von allen Gesellschaftern durch Unterschrift bestätigt) sowie der Personalausweis / Reisepass des Gesellschafters, auf den die Zulassung erfolgen soll
- Einwilligung des/der Erziehungsberechtigten (Elternteile in der Regel beide) und Benennung eines Zustellbevollmächtigten
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Gebühren
11,40 Euro
Die Gebührenangabe ist ein unverbindlicher Richtwert, der sich, je nach Vollständigkeit/Änderung der technischen Daten, bei Aussuchen eines Wunschkennzeichens oder bei Neuausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II erhöhen kann.
- Rechtsgrundlagen
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Zuständige Stelle
Bürgerdienste
Rathaus B, Zimmer 015
Telefon: 05361 28-1234
Fax: 05361 28-2090Sie können diese Dienstleistung auch in den Verwaltungsstellen Fallersleben und Vorsfelde in Anspruch nehmen. - Formulare