Ordens- und Künstlernamen können im Personalausweis und Reisepass eingetragen werden. Dies ist auch bei vorläufigen Dokumenten möglich.
Die Eintragung erfolgt nach Antrag.
Zuständig ist die Meldebehörde des Hauptwohnsitzes.
Nachweise über das Führen des Ordens- und Künstlernamens:
- Bei Ordensname ist die Bestätigung des Klosters, beziehungsweise der Kirche notwendig
- Bei Künstlername muss ein Nachweis erfolgen, wie oft und wo die Person mit dem Namen schon aufgetreten ist
Bürgerdienste
Rathaus B, Zimmer 015
Telefon: 05361 28-1234
Fax: 05361 28-2090
Bitte ziehen Sie eine Wartemarke oder nutzen Sie die Onlineterminreservierung.
Sie können diese Dienstleistung auch in den Link zu Verwaltungs-, Orts- und Stadtteilsprechstellen in Anspruch nehmen.
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