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Allgemeine Informationen
Ordens- und Künstlernamen können im Personalausweis und Reisepass eingetragen werden. Dies ist auch bei vorläufigen Dokumenten möglich.
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Voraussetzungen
Die Eintragung erfolgt nach Antrag.
Zuständig ist die Meldebehörde des Hauptwohnsitzes.
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Benötigte Unterlagen
Nachweise über das Führen des Ordens- und Künstlernamens:
- Bei Ordensname ist die Bestätigung des Klosters, beziehungsweise der Kirche notwendig
- Bei Künstlername muss ein Nachweis erfolgen, wie oft und wo die Person mit dem Namen schon aufgetreten ist
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Zuständige Stelle
Bürgerdienste
Rathaus B, Zimmer 015
Telefon: 05361 28-1234Fax: 05361 28-2090
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Sie können diese Dienstleistung auch in den Link zu Verwaltungs-, Orts- und Stadtteilsprechstellen in Anspruch nehmen.
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