Seit dem 01.11.2007 werden zusätzlich zu dem digitalen Passfoto auf dem Chip im elektronischen Reisepass (ePass) auch zwei Fingerabdrücke (in der Regel die beiden Zeigefinger) gespeichert. Die Abgabe der Fingerabdrücke ist ab dem 6. Lebensjahr vorgeschrieben.
Bei dauerhaften medizinischen Einschränkungen kann ein ePass gegebenenfalls auch ohne Fingerabdruck ausgestellt werden.
Die Fingerabdrücke sind nur auf dem Chip im ePass gespeichert. Bei der Bundesdruckerei und bei der Gemeinde werden sie sofort nach Fertigstellung bzw. Aushändigung des ePasses gelöscht!
Einen Reisepass benötigen Sie nur für Reisen außerhalb der Europäischen Gemeinschaft (EG).
Der Antrag auf den Reisepass wird von uns ausgedruckt, das heißt es ist vorab kein Formular auszufüllen. Der Antrag wird zur Bundesdruckerei nach Berlin geschickt und von dort bearbeitet.
Die Ausgabe der fertigen Reisepässe erfolgt im Rathaus B, Zimmer B015 am Auskunfts- und Abholschalter. Bitte bringen Sie dazu Ihren „alten“ Reisepass mit.Sie benötigen folgende Unterlagen:
- den Personalausweis
- falls vorhanden, den alten Reisepass
- ein aktuelles Passfoto, maximal 6 Monate alt (siehe Foto-Mustertafel des Bundesministerium des Innern)
- die letzte standesamtliche Urkunde (Geburts- oder Heiratsurkunde), wenn noch keine Ausweisdokumente für Sie ausgestellt wurden
- Ihre persönliche Anwesenheit ist erforderlich
Neu:
Sie können das Ausweisterminal zur Erstellung des biometrischen Fotos nutzen und Ihre Unterschrift einscannen. Das spart Zeit und Kosten. Die Nutzung des Terminals kostet 6,00 Euro. Selbstverständlich werden auch weiterhin eigene biometrische Passbilder vom Fotografen oder Passbildautomaten entgegengenommen und verarbeitet.
Bei minderjährigen Antragstellern muss neben dem Minderjährigen auch ein Elternteil bei der Beantragung anwesend sein. Vom nicht anwesenden, sorgeberechtigten Elternteil wird eine Einverständniserklärung sowie die Personalausweise/Reisepässe von beiden Eltern benötigt. Sollte nur ein Elternteil das Sorgerecht haben, so ist dies durch den Sorgerechtsbeschluss oder eine Negativbescheinigung vom Jugendamt nachzuweisen.
Beantragung in Deutschland am Hauptwohnsitz
Leistung |
Zuätz- in Euro |
Personen ab in Euro |
Personen unter in Euro |
Reisepass (internationaler Standard) | keine | 70,00 | 37,50 |
Reisepass im Express-Bestellverfahren | 32,00 | 102,00 | 69,50 |
Reisepass mit 48 Seiten | 22,00 | 92,00 | 59,50 |
Reisepass mit 48 Seiten im Express-Bestellverfahren | 54,00 | 124,00 | 91,50 |
Vorläufiger Reisepass | keine | 26,00 | 26,00 |
Reisepass
Gültigkeit:
bis zum 24. Lebensjahr: sechs Jahre
ab dem 24. Lebensjahr: zehn Jahre
Lieferzeit: zirka vier Wochen
Achtung: Es bestehen derzeit und vermutlich das ganze Jahr hindurch Lieferschwierigkeiten beim Reisepass. Aktuell dauert die Auslieferung 8-10 Wochen!
Bei Fertigstellung wird eine Benachrichtigungen verschickt, dass der Reisepass zur Abholung bereit liegt. Dies gilt nicht für Expressreisepässe.
Express-Pass
Wenn die Beantragung des ePasses nicht rechtzeitig erfolgen kann, besteht die Möglichkeit, einen Expresspass zu beantragen. Die Bundesdruckerei bietet hierzu ein Expressverfahren an, in dem die Lieferung des ePasses innerhalb von drei bis vier Werktagen erfolgt.
Vorläufiger Reisepass
Wenn auch die Beantragung des Expressreisepasses nicht rechtzeitig genug für Ihre Reise erfolgen kann, ist die Ausstellung eines vorläufigen Reisepasses möglich. Bei Vorlage von geeigneten Nachweisen (zum Beispiel Flugtickets/ Reiseunterlagen) wird ein vorläufiger Reisepass ausgestellt, der für maximal ein Jahr gültig ist. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
Hinweis: Eine visafreie Einreise in die USA ist mit dem vorläufigen Reisepass nicht möglich.
48-seitiger Reisepass
Dieser ist vor allem für Vielreisende interessant, da statt der normalen 32 Seiten 48 Seiten für Eintragungen vorhanden sind.
Bürgerdienste
Rathaus B, Zimmer 015
Tel.: 05361 28-1234
Fax: 05361 28-2090
E-Mail an das Servicecenter schreiben
Termine werden nur nach vorheriger Terminvereinbarung angeboten. Bitte nutzen Sie die Onlineterminreservierung.
Sie können diese Dienstleistung auch in den Verwaltungs-, Orts- und Stadtteilsprechstellen in Anspruch nehmen.
Aktueller Hinweis zur Urlaubszeit:
Die Koffer sind schon gepackt, und Sie stellen fest, dass Ihr Reisepass abgelaufen ist? Wenn es ganz schnell gehen muss und der Gang ins Rathaus nicht mehr möglich ist kann Ihnen die Bundespolizei Ersatzpapiere ausstellen.