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Sondernutzung

  • Allgemeine Informationen

    Eine Sondernutzungserlaubnis ist immer dann erforderlich, wenn eine öffentliche gewidmete Fläche über den Gemeingebrauch hinaus (also nicht zum Verkehr) genutzt wird.

  • Benötigte Unterlagen
  • Gebühren

    Verwaltungsgebühr:

    32,50 Euro

    Sondernutzungsgebühr:

    (Information für wirtschaftliche Zwecke, Tarif 3.3): zum Beispiel Porschestraße: 1,60 Euro je Quadratmeter und Tag
    Mindestgebühr: 5,00 Euro

    siehe Sondernutzungsgebührensatzung

    Für gemeinnützige Zwecke (zum Beispiel WWF) und ehrenamtliche Tätigkeiten (zum Beispiel Freiwillige Feuerwehr, Jugendarbeit und so weiter) wird auf die Gebühren verzichtet.

  • Fristen

    Antragsfrist: mindestens 10 Tage vor Beginn der beabsichtigten Sondernutzung

  • Besonderheiten

    Informationsstände mit Fahrzeugen (zum Beispiel Ausstellungstrucks) sind in der Porschestraße Mitte nicht zulässig.

  • Zuständige Stelle

    Stadt Wolfsburg
    Geschäftsbereich Bürgerdienste
    Ordnungsamt
    Rathaus B, Zimmer 002

    Telefon: 05361 28-1234
    Fax: 05361 28-2090
    E-Mail an das Ordnungsamt

  • Formulare
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