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Allgemeine Informationen
Die Spätaussiedlerbetreuung kümmert sich um die Beratung und ist außerdem zuständig für:
- Ausstellung von Ersatzbescheinigungen für abhanden gekommene Vertriebenenausweise und Spätaussiedlerbescheinigungen
- Zahlung von Entschädigungen nach dem strafrechtlichen und beruflichen Rehabilitierungsgesetz.
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Voraussetzungen
Bitte beachten Sie, dass eine fachliche Beratung nur nach vorheriger Terminabsprache möglich ist.
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Zuständige Stelle
Mit der Nutzung dieser Funktion erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Daten auch in Drittländer, außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes, ohne ein angemessenes Datenschutzniveau übermittelt werden können (insbesondere USA). Es ist möglich, dass Behörden auf die Daten zugreifen können, ohne dass es einen Rechtsbehelf dagegen gibt. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Weitere Informationen: Datenschutzerklärung