Ein Untersuchungsberechtigungsschein wird nur an Jugendliche unter 18 Jahren ausgegeben. Er wird für die Jugendschutz-Untersuchung bei Antritt einer Ausbildung benötigt.
- den Personalausweis/Reisepass
- Informationen zum Zeitpunkt des Ausbildungsbeginnes
kostenlos
Bürgerdienste
Rathaus B, Zimmer 015
Telefon: 05361 28-1234
Fax: 05361 28-2090
Die Dienstleistung ist am Schnellschalter möglich.
Sie können diese Dienstleistung auch in den Verwaltungs-, Orts- und Stadtteilsprechstellen in Anspruch nehmen.
Mit der Nutzung dieser Funktion erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Daten auch in Drittländer, außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes, ohne ein angemessenes Datenschutzniveau übermittelt werden können (insbesondere USA). Es ist möglich, dass Behörden auf die Daten zugreifen können, ohne dass es einen Rechtsbehelf dagegen gibt. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Weitere Informationen: Datenschutzerklärung