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Allgemeine Informationen
Ein Untersuchungsberechtigungsschein wird nur an Jugendliche unter 18 Jahren ausgegeben. Er wird für die Jugendschutz-Untersuchung bei Antritt einer Ausbildung benötigt.
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Benötigte Unterlagen
- den Personalausweis/Reisepass
- Informationen zum Zeitpunkt des Ausbildungsbeginnes
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Gebühren
kostenlos
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Zuständige Stelle
Bürgerdienste
Rathaus B, Zimmer 015
Telefon: 05361 28-1234Fax: 05361 28-2090
Die Dienstleistung ist am Schnellschalter möglich.
Sie können diese Dienstleistung auch in den Verwaltungs-, Orts- und Stadtteilsprechstellen in Anspruch nehmen.
- Links
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