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Verlust von Waffen- oder jagdrechtlichen Erlaubnissen

  • Allgemeine Informationen

    Zweitausfertigung bzw. Ersatzbescheinigung eines Jagdscheins, einer waffenrechtlichen und/oder sprengstoffrechtlichen Erlaubnis aufgrund von Verlust.

  • Voraussetzungen

    Ein bisheriges Vorhandensein eines Jagdscheins, einer waffenrechtlichen und/oder sprengstoffrechtlichen Erlaubnis muss gegeben sein.

  • Benötigte Unterlagen

    • Bei Zweitausfertigung eines Jagdscheins: ein aktuelles Lichtbild (nicht älter als fünf Jahre)
    • Personalausweis

  • Gebühren

    • 15,00 € (Zweitausfertigung Jagdschein)
    • Gebühr in Höhe der entsprechenden Ausstellung der jeweiligen Erlaubnis (Zweitausfertigung waffen- und sprengstoffrechtliche Erlaubnis)

  • Fristen

    Anzeige: unverzüglich nach Kenntnisnahme über das Abhandenkommen

  • Zuständige Stelle

    Ordnungsamt

    Rathaus B, Zimmer 012

    Telefon: 05361 28-1234
    Fax: 05361 28-2613

    E-Mail schreiben

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