Ausstellung einer Erlaubnis zum Verbringen einer Schusswaffe in einen EU-Mitgliedsstaat (Verkauf).
- Waffenbesitzkarteninhaber
- Vorherige Einwilligung des Empfängermitgliedsstaates (ggf. mit anerkannter Übersetzung)
- Kaufvertrag
- Vorherige Einwilligung des Empfängermitgliedsstaates (ggf. mit anerkannter Übersetzung)
- Vorlage der bereits vorhandenen Waffenbesitzkarte
50,00 Euro je Verbringungserlaubnis
Vor dem Überlassen/Versand der Schusswaffe an einen Berechtigten.
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