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Allgemeine Informationen
- Waffenabgabe zwecks Vernichtung
- bei der Waffenabgabe direkt im Rathaus wird ein Vernichtungsprotokoll erstellt
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Voraussetzungen
- Legale Schusswaffen, d. h. eintragungspflichtige Waffen, die auch in einer Waffenbesitzkarte eingetragen sind
- Eintragungsfreie Schusswaffen, wie z. B. Schreckschuss-, Gas-, Signal- oder Druckluftwaffen mit bestimmten Prüfzeichen („PTB im Kreis“, „F im Fünfeck“)
- Rechtmäßiger Eigentümer, wird z. B. nachgewiesen durch die Vorlage der Waffenbesitzkarte
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Benötigte Unterlagen
- Sämtliche waffenrechtliche Erlaubnisse, z. B. Waffenbesitzkarten, Waffenscheine, Kleine Waffenscheine
- Personalausweis
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Gebühren
kostenfrei (Vernichtung und damit verbundene eventuelle Austragungen der Waffen aus einer Waffenbesitzkarte)
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Besonderheiten
- für Waffenabgabe im Rathaus, Zimmer B 012; sind die Schusswaffen nicht schussbereit (ungeladen) und nicht zugriffsbereit, d. h. in einem abschließbaren Behältnis oder gut verpackt (Müllsack, Klebeband, mit einer Decke umhüllt), zu transportieren; der Transport darf allerdings nur bei Vorhandensein der Waffenbesitzkarte erfolgen.
- Für gesundheitlich beeinträchtigte Personen, auch aus Altersgründen, bietet die Stadt Wolfsburg einen Waffenabholungsservice durch den Städtischen Ordnungsdienst an. Hierfür wird ein schriftlicher Abholungsauftrag, aus dem der Vernichtungswunsch der Waffen ausschließlich hervorgehen muss, die Waffenbesitzkarte (zur Abgabe) und der Personalausweis (zur Vorlage) benötigt. Die Angabe einer Telefonnummer zwecks Terminabsprache ist erwünscht.
- Illegale Schusswaffen, d. h. eintragungspflichtige Waffen, die in keiner Waffenbesitzkarte eingetragen sind, werden ausschließlich durch die Beamten der Polizeiinspektion Wolfsburg/Helmstedt abgeholt
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Zuständige Stelle
Ordnungsamt: Rathaus B, Zimmer 012
Tel.: 05361 28-1234
Fax: 05361 28-2613
E-Mail schreiben
Eine Waffenabgabe in den Verwaltungssprechstellen ist nicht möglich!
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