Es besteht die Möglichkeit, für Umzüge eine Parkfläche freizuhalten durch das Aufstellen von Halteverboten.
Hierfür wird eine Genehmigung für das Aufstellen der Verkehrszeichen benötigt.
Formloser Antrag (schriftlich oder persönlich) mit Angabe über:
- Ort
- Datum
- Uhrzeit des Umzugs
- Länge der Fläche in Metern
Mindestens 14 Tage vorher
Die Verkehrszeichen sind selbst zu besorgen.
Genehmigung
Herr Meissner
Rathaus B 007,
Tel. 05361-28 2873
E-Mail: gewerbe.verkehr@stadt.wolfsburg.de
Mit der Nutzung dieser Funktion erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Daten auch in Drittländer, außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes, ohne ein angemessenes Datenschutzniveau übermittelt werden können (insbesondere USA). Es ist möglich, dass Behörden auf die Daten zugreifen können, ohne dass es einen Rechtsbehelf dagegen gibt. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Weitere Informationen: Datenschutzerklärung