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Allgemeine Informationen/Einrichtungen
Verschiedene städtische Einrichtungen und Gesellschaften aber auch private Anbieter*innen gewähren Wolfsburg Card-Inhaber*innen Preisnachlässe:
- Bildungszentrum Wolfsburg
- Städtische Musikschule
- Stadtbibliothek
- Städtische Museen
- Planetarium
- Scharoun Theater Wolfsburg
- Städtische Freibäder
- BadeLand Wolfsburg
- phaeno
- Kunstmuseum Wolfsburg
- Automuseum Wolfsburg
- Evangelische Familienbildungsstätte
- Eis Arena Wolfsburg
- Autostadt
Die Auflistung kann hier nicht vollständig sein. Bitte fragen Sie daher im Einzelfall in den Einrichtungen selbst nach.
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Voraussetzungen
Empfänger*innen folgender laufender Leistungen:
- Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld II nach dem Sozialgesetzbuch (SGB)
- Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Eingliederungshilfe oder Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII
- der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)
- des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG)
- des Wohngeldgesetzes
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Benötigte Unterlagen
Eine Antragsstellung ist nicht erforderlich. Bitte nehmen Sie Kontakt mit Ihrer*m zuständigen Sachbearbeiter*in auf.
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Fristen
Der Gültigkeitszeitraum beträgt längstens ein Jahr.
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Besonderheiten
Die Wolfsburg-Card ist nur gültig im Zusammenhang mit Personal- oder Kinderausweis beziehungsweise Pass.
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Zuständige Stelle
Die Wolfsburg-Card erhalten Sie kostenlos ohne weiteren Antrag von Ihrer*m für die vorstehend genannten Leistungen zuständigen Sachbearbeiter*in. Diese stehen Ihnen auch für weitere Auskünfte zur Verfügung.