-
Allgemeine Informationen
Für das dauerhafte Neuanlegen oder Ändern einer vorhandenen Zufahrt, beziehungsweise einer Garagenauffahrt, ist eine Genehmigung einzuholen. Zu diesem Zweck ist ein Antrag zur Errichtung einer Grundstückszufahrt zu stellen.
Nach erteilter Genehmigung der Zufahrt ist vor Baubeginn von der ausführenden Baufirma ein Antrag auf Ausführung eines Aufbruches in öffentlichen Verkehrsflächen und Grünanlagen der Stadt Wolfsburg zu stellen. Weitere Informationen zu diesem Antrag lesen Sie bitte unter „Aufbruchgenehmigung“. -
Voraussetzungen
Das Grundstück muss sich im Stadt-, beziehungsweise Gemeindegebiet der Stadt Wolfsburg befinden.
-
Benötigte Unterlagen
- Antrag zur Errichtung einer Grundstückszufahrt
- Plan mit Lage der Zufahrt (bitte dem Antrag als Anlage beifügen)
-
Gebühren
Diese Dienstleistung ist gebührenfrei.
-
Kontakt
Geschäftsbereich Straßenbau und Projektkoordination
Abteilung Strategische Planung
Herr ScherfBauhof Stadt Wolfsburg, Zi. 2.15, Dieselstraße 17
Telefon: 05361 28-2980
Fax: 05361 28-2120
Eine E-Mail schreiben