Bei der Zulassung von Leichtkrafträdern (Hubraum von mehr als 50 ccm aber weniger bzw. einschließlich 125 ccm) ist zu berücksichtigen, dass diese steuerbefreit sind. Des Weiteren wird bei der Zulassung keine Zulassungsbescheinigung Teil II erteilt, sondern an diese Stelle tritt zumeist die Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE).
- Die*Der Halter*in muss die Verfügungsberechtigung nachweisen: Durch Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis oder EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) bzw. Datenbestätigung der*des Hersteller*in.
- Hubraum von mehr als 50 ccm aber weniger bzw. einschließlich 125 ccm
- Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
- Nachweis einer gültigen Kfz-Haftpflichtversicherung über das eVB-Verfahren mit Erhalt einer siebenstelligen elektronischen Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
- Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder COC-Papier bzw. Datenbestätigung
- gegebenenfalls Kennzeichenschild
- Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
- Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO. HU-Prüfbericht: die Vorlage des Prüfberichtes über die letzte Hauptuntersuchung ist nur dann erforderlich, wenn sich die Fälligkeit der nächsten HU nicht aus dem Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I ergibt.
Gegebenenfalls zusätzlich bei Beantragung wird benötigt:
durch Bevollmächtigte / Vertreter*in:- ausgestellte Vollmacht (Formular siehe unten) einschließlich Personaldokument der*des Vollmachtgeber*in und der*des Bevollmächtigten
- Aktueller Handelsregisterauszug, aktuelle Gewerbeanmeldung, Vollmacht der*des Geschäftsführer*in oder Prokurist*in oder persönliches Erscheinen der*des Geschäftsführer*in / Prokurist*in und deren Personalausweis / Reisepass
- Auszug aus dem Vereinsregister; Personalausweis oder Reisepass und Vollmacht der*des benannten Vertreters*in/ der benannten Vertreter*innen
- Nachweis über Zugehörigkeit zu einer Kammer (z.B. Ärztekammer, Notarkammer, Tierärztekammer usw.) oder
- Bescheinigung des Finanzamtes
für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts:
- komplette Übersicht der Gesellschafter*innen (in der Regel Gesellschaftervertrag)
- Vollmacht und Erklärung, auf welche Person die Zulassung erfolgen soll (von allen Gesellschafter*innen durch Unterschrift bestätigt) sowie der Personalausweis / Reisepass der*des Gesellschafter*in, auf den die Zulassung erfolgen soll
Es werden Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) ab einer Höhe von 19,90 Euro erhoben. Die konkrete Gebührenhöhe kann erst vor Ort anhand der Vorlage der vollständigen Unterlagen festgesetzt werden.
Zusätzliche Kosten für das Erstellen von Kennzeichenschildern sind nicht enthalten und werden nicht durch die Kfz-Zulassungsbehörde erhoben.
Sollten Steuerrückstände vorhanden sein, müssen diese beim zuständigen Hauptzollamt entrichtet werden. Eine Zulassung kann erst danach vorgenommen werden.
Bürgerdienste
Rathaus B, Zimmer 015
Telefon: 05361 28-1234
Fax: 05361 28-2090
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Sie können diese Dienstleistung auch in den Verwaltungsstellen Fallersleben und Vorsfelde in Anspruch nehmen.