Mit Erhalt der Zuzugsprämie verpflichtet man sich, mindestens zwei Jahre in Wolfsburg wohnhaft zu bleiben.
Die Hauptwohnung oder alleinige Wohnung muss in Wolfsburg gemeldet werden. Außerdem muss die FH Braunschweig-Wolfenbüttel am Standort Wolfsburg besucht werden.
- Immatrikulationsbescheinigung
- Personalausweis oder Reisepass
Als Zuzugsprämie wird ein Betrag von 250,00 Euro gewährt.
Bürgerdienste
Rathaus B, Zimmer 015
Telefon: 05361 28-1234
Fax: 05361 28-2090
Die Dienstleistung ist am Schnellschalter verfügbar. Es ist nicht notwendig eine Wartemarke zu ziehen.
Sie können diese Dienstleistung auch in den Verwaltungsstellen Fallersleben und Vorsfelde in Anspruch nehmen.
Mit der Nutzung dieser Funktion erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Daten auch in Drittländer, außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes, ohne ein angemessenes Datenschutzniveau übermittelt werden können (insbesondere USA). Es ist möglich, dass Behörden auf die Daten zugreifen können, ohne dass es einen Rechtsbehelf dagegen gibt. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Weitere Informationen: Datenschutzerklärung