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Denkmal

Die Stadt Wolfsburg ist mit ihren siebzig Jahren eine sehr junge Stadt, die auf den ersten Blick nicht unbedingt mit den Themen „Denkmalschutz“ und „Denkmalpflege“ in Verbindung gebracht wird.

Sie hat sich jedoch in einer Zeit des enormen wirtschaftlichen Aufschwungs entwickelt. Ohne die Zwänge eines historischen Kernes ist daraus eine Siedlungsstruktur entstanden, die eine Besonderheit darstellt. Nicht nur architektonische Highlights wie das Kulturzentrum von Alvar Aalto oder das Theater von Hans Scharoun sind daher geschützte Bauten, sondern auch ganze Wohnsiedlungen wie der Steimker Berg oder die Wohnhöfe der Innenstadt aus den frühen 1940er Jahren, um nur einige Beispiele zu nennen.

Baumaßnahmen an Baudenkmalen sind nach dem § 10 des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetz genehmigungspflichtig. Die geplante Maßnahme sollte in einem Gespräch mit der Unteren Denkmalschutzbehörde im Vorfeld abgestimmt werden.

Antrag für eine denkmalrechtliche Genehmigung (öffnet sich in einem neuen Fenster)

  • Ihre Ansprechpartner
  • Außenansicht des Alvar Aalto Kulturhauses
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  • Innenansicht des Alvar Aalto Kulturhauses
    2 | 8
  • Innenansicht des Alvar Aalto Kulturhauses
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  • Fassade einer Wolfsburger Straßen in der Innenstadt
    4 | 8
  • Christophorus Kirche in Wolfsburg
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  • Innenansicht einer Kirche
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  • Das VW-Freibad
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  • Luftaufnahme von Detmerode
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