Sie hat sich jedoch in einer Zeit des enormen wirtschaftlichen Aufschwungs entwickelt. Ohne die Zwänge eines historischen Kernes ist daraus eine Siedlungsstruktur entstanden, die eine Besonderheit darstellt. Nicht nur architektonische Highlights wie das Kulturzentrum von Alvar Aalto oder das Theater von Hans Scharoun sind daher geschützte Bauten, sondern auch ganze Wohnsiedlungen wie der Steimker Berg oder die Wohnhöfe der Innenstadt aus den frühen 1940er Jahren, um nur einige Beispiele zu nennen.
Baumaßnahmen an Baudenkmalen sind nach dem § 10 des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetz genehmigungspflichtig. Die geplante Maßnahme sollte in einem Gespräch mit der Unteren Denkmalschutzbehörde im Vorfeld abgestimmt werden.
Antrag für eine denkmalrechtliche Genehmigung (öffnet sich in einem neuen Fenster)
Baudenkmalpflege
Susanne Dreißigacker
Rathaus B, Zimmer 324
Tel: 05361 28-2969
Friederike Hansen
Rathaus B, Zimmer 324
Tel: 05361 28-2166
Rado Velkavrh
Rathaus B, Zimmer 325
Tel: 05361 28-2720
Bodendenkmalpflege
Daniel Pollok
Rathaus B, Zimmer 325
Tel: 05361 28-2491
Stadtbildpflege
Nicole Froberg
Rathaus B, Zimmer 323
Tel: 05361 28-1643