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Anschriftenänderung in den Fahrzeugpapieren

  • Allgemeines

    Befindet sich die Hauptwohnung oder Firmensitz in Wolfsburg und der Umzug erfolgt innerhalb Wolfsburgs, so muss die Änderung Ihrer Adresse der KFZ-Zulassungsbehörde unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil I mitgeteilt werden. Bitte bedenken Sie, dass bei Verlegungen des Firmensitzes erst die Ummeldung, beim Ordnungsamt-Gewerbestelle, vorgenommen werden muss.

    Achtung:

    War das Fahrzeug bisher in einem anderen Zulassungsbezirk zugelassen und soll unter Weiterführung des bisherigen Kennzeichens in Wolfsburg zugelassen werden, buchen Sie bitte einen Termin unter Verwendung der Dienstleistung - Kraftfahrzeug ummelden - nach einem Umzug nach Wolfsburg.


    Seit dem 01.10.2019 ist es für Privatpersonen möglich, eine Adressänderung online durchzuführen. Bitte beachten Sie, dass hier andere Voraussetzungen gelten.

  • Online-Service

  • Benötigte Unterlagen

    • Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
    • Zulassungsbescheinigung Teil I / Fahrzeugschein
    • gegebenenfalls Fahrzeugbrief
    Sofern noch keine neuen Fahrzeugpapiere zugeteilt wurden (Zulassungsbescheinigung Teil I/II)

    Gegebenenfalls zusätzlich bei Beantragung wird benötigt:

    durch Bevollmächtigte*r / Vertreter*in:
    • ausgestellte Vollmacht einschließlich Personaldokument der*des Vollmachtgeber*in und der*des Bevollmächtigten 
    für Gesellschaften (GmbH, AG, OHG, KG, UG haftungsbeschränkt, ausländische Rechtsform):
    • Aktueller Handelsregisterauszug, aktuelle Gewerbeanmeldung, Vollmacht der geschäftsführenden Person oder Prokurist*in oder persönliches Erscheinen der geschäftsführenden Person / Prokurist*in und deren Personalausweis / Reisepass
    für Vereine: 
    • Auszug aus dem Vereinsregister; Personalausweis oder Reisepass und Vollmacht der benannten vertretenden Person
    für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts:
    • komplette Übersicht der Gesellschafter (in der Regel Gesellschaftervertrag)
    • Vollmacht und Erklärung, auf welche Person die Zulassung erfolgen soll (von allen Gesellschaftern durch Unterschrift bestätigt) sowie der Personalausweis / Reisepass des Gesellschafters, auf den die Zulassung erfolgen soll
    Bei Minderjährigen: 

  • Gebühren

    Es werden Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) ab einer Höhe von 12,00 Euro erhoben. Die konkrete Gebührenhöhe kann erst vor Ort anhand der Vorlage der vollständigen Unterlagen festgesetzt werden.

  • Rechtsgrundlagen
  • Kontakt

    Bürgerdienste
    Rathaus B, Zimmer 015

    Telefon: 05361 28-1234
    Fax: 05361 28-2090

    E-Mail schreiben

    Bitte ziehen Sie eine Wartemarke oder nutzen Sie die Online-Terminvergabe.

    Sie können diese Dienstleistung auch in den Verwaltungsstellen Fallersleben und Vorsfelde in Anspruch nehmen.

  • Formulare
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