Die erforderlichen Kosten einer Bestattung werden übernommen, wenn es dem hierzu Verpflichteten nicht zugemutet werden kann, diese Kosten zu tragen.
Bitte beachten Sie, dass das Sozialamt Wolfsburg nur zuständig ist, wenn der Verstorbene zuletzt Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII (SGB XII) in Wolfsburg erhalten hat, oder in Wolfsburg verstorben ist.
Einen Antrag auf Erstattung der Bestattungskosten bekommt man im Servicebüro (Rathaus B, Zimmer 104).
Sollte der Antrag auf Erstattung der Bestattungskosten im Vorfeld der Bestattung gestellt werden, sollte der Antragsteller dies dem Bestattungsunternehmen mitteilen, denn nur angemessene Kosten werden erstattet.
Der Antrag auf Bestattungskostenerstattung kann auch noch rückwirkend nach schon erfolgter Bestattung gestellt werden.