-
Allgemeine Informationen
Sie haben Anspruch auf einen Bewohnerparkausweis, wenn Sie eine Wohnung beziehen, die innerhalb einer bestimmten Parkzone liegt. Er ermöglicht das kostenfreie Parken in den ausgewiesenen Parkzonen. Derzeit gibt es im Innenstadt-Gebiet die Zonen A-H sowie jeweils eine Parkzone in Fallersleben und Vorsfelde.
Die Bewohnerparkausweise für die Gebiete Fallersleben und Vorsfelde werden nur in den dortigen Verwaltungsstellen ausgestellt. -
Voraussetzungen
Sie sind in einer Wolfsburger Bewohnerparkausweiszone entweder mit Hauptwohnung oder alleinigem Wohnsitz (auch Nebenwohnung) gemeldet.
-
Benötigte Unterlagen
Folgende Unterlagen werden benötigt für die Ausstellung/Änderung eines Bewohnerparkausweises:
- den Personalausweis/Reisepass
- die Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. den Fahrzeugschein
- den alten Bewohnerparkausweis (bei Verlängerungen und Änderungen)
- eine schriftliche Vollmacht, wenn nicht persönlich erschienen werden kann
- den Personalausweis/Reisepass der bevollmächtigten Person
-
Gebühren
Bewohnerparkzonen Art Vorgang Zeitraum (Monate) Gebühr (Euro) A
B
C
D
E
F
G
KBewohnerparkausweis
und Bewohnerparkausweis FirmaNeuausstellung und
Beantragung3 30,00 6 60,00 9 90,00 12 120,00 15 150,00 18 180,00 21 210,00 24 240,00 Wohnortwechsel
Kfz-Wechsel
Verlust3 14,00 6 9 12 15 18 21 24
Bewohnerparkzonen Art Vorgang Zeitraum (Monate) Gebühr (Euro) Vorsfelde (VO) Fallersleben (FA)
Bewohnerparkausweis
und Bewohnerparkausweis FirmaNeuausstellung und
Beantragung3 15,00 6 30,00 9 45,00 12 60,00 15 75,00 18 90,00 21 105,00 24 120,00 Wohnortwechsel
Kfz-Wechsel
Verlust3 14,00 6 9 12 15 18 21 24
-
Fristen
-
Kontakt
Rathaus B, Zimmer 015
Tel.: 05361 28-1234Fax: 05361 28-2090
Die Dienstleistungen zum Bewohnerparkausweis sind am Schnellschalter in Zimmer B 015 möglich.
Bewohnerparkausweise für Zonen in Fallersleben und Vorsfelde müssen in der jeweiligen Verwaltungsstelle beantragt werden.