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Allgemeine Informationen
Eine Demonstration muss nicht genehmigt werden, da es sich bei der Versammlungsfreiheit um ein Grundrecht handelt.
Eine Demonstration unter freiem Himmel muss aber nach dem Nds. Versammlungsgesetz (NVersG) angemeldet und von der Stadt Wolfsburg bestätigt werden.
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Voraussetzungen
Eine Demonstration nach dem NVersG liegt vor, wenn sich mindestens zwei Personen zur gemeinschaftlichen, auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung gerichteten Kundgebung treffen (§ 2 NVersG).
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Benötigte Unterlagen
Antrag mit folgenden Angaben:
- Ort der Versammlung und gegebenenfalls Streckenverlauf (Marschroute - wenn mit Marsch)
- Beginn und Ende
- Motto der Kundgebung
- Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum des verantwortlichen Leiters und telefonische Erreichbarkeit
- Erwartete Teilnehmerzahl
Nutzen Sie dazu das jeweils zutreffende Anmeldeformular.
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Gebühren
kostenlos
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Fristen
Die Antragsabgabe muss mindestens 48 Stunden vor Bekanntgabe der Versammlung erfolgen. Wochenenden und Feiertage zählen nicht zum Fristzeitraum dazu. Also kann zum Beispiel am Freitag keine Demonstration für Sonntag oder Montag angemeldet werden.
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Besonderheiten
Versammlungen in geschlossenen Räumen müssen nicht angemeldet werden.
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