• de
    • en
    • de
Filter Tags
Filter Tags
  • Interne Seiten
  • News
  • Dokumente (PDF)
  • Externe Seiten
  • Alle Ergebnisse
Inhalte suchen

Fahrschulwesen

  • Allgemeine Informationen

    Aufgeteilte Zuständigkeiten

    • Erstantrag auf Fahrlehrerschein: Behörde am Wohnort
    • Erweiterung Fahrlehrerschein (Kl.A etc.): Behörde am Beschäftigungsort
    • Änderung des Fahrlehrerscheines: Behörde am Beschäftigungsort
    • Ohne Beschäftigung: Fahrlehrer-Akte wird geführt bei Behörde am Wohnort

  • Benötigte Unterlagen

    Für die erstmalige Beantragung des Fahrlehrerscheines:

    • sind die Unterlagen bei der zuständigen Stelle zu erfragen
    Bei Änderungen des Fahrlehrerscheines:
    • Fahrlehrerschein mitbringen!
    Bei Änderungen des Beschäftigungsverhältnisses:
    • Schreiben/Arbeitsvertrag des neuen Arbeitgebers und Kündigungsschreiben des auszutragenden Arbeitgebers

  • Gebühren

    • Erteilung des Fahrlehrerscheines: 40,90 Euro
    • Änderungen des Fahrlehrerscheines: 7,70 Euro
    • Verlust: 50,70 Euro (20,00 Euro für Ersatz-Fahrlehrerschein + 30,70 Euro Verwaltungsgebühr Eidesstattliche Versicherung)
    • Fahrschul-Erlaubnis: 99,80 Euro ( 84,40 Euro Erteilung FS-Erlaubnis + 15,40 Euro Änderung Fahrlehrerschein+Urkunde) Zzgl. Überprüfung der Fahrschule
    • Zweigstellen-Erlaubnis: 84,40 Euro zzgl. Überprüfung der Zweigstelle

  • Fristen

    umgehend

  • Kontakt

    Bürgerdienste

    Rathaus B, Zimmer 006

    Telefon: 05361 28-1234
    Fax: 05361 28-2090

    E-Mail schreiben

  • Mit der Nutzung dieser Funktion erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Daten auch in Drittländer, außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes, ohne ein angemessenes Datenschutzniveau übermittelt werden können (insbesondere USA). Es ist möglich, dass Behörden auf die Daten zugreifen können, ohne dass es einen Rechtsbehelf dagegen gibt. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Weitere Informationen: Datenschutzerklärung