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Benötigte Unterlagen
Sie benötigen folgende Unterlagen:
- den Personalausweis/Reisepass
- ein aktuelles Passfoto (Foto-Mustertafel der Bundesdruckerei)
- ein Zeugnis oder Gutachten einer Augenärztin/eines Augenarztes (nicht älter als 2 Jahre)
- eine Bescheinigung über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe
- eine ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als ein Jahr) entsprechend der Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
- eine Karteikartenabschrift, wenn der letzte Führerschein von einer auswärtigen Behörde ausgefertigt worden war
- bei Erweiterung der Fahrerlaubnis: den bisherigen Führerschein
Tipp: Nutzen Sie das Ausweisterminal (Speed Capture Station)
Auf dem Flur im EG des Rathauses B der Stadt Wolfsburg steht ein Ausweisterminal zur Verfügung. Sie können hier Ihre biomatrischen Daten:
- Foto
- Unterschrift
für Ausweise, Pässe und Führerscheine selbst erfassen. Das spart Aufwand und Kosten für die Beschaffung seines biometrischen Passfotos. Nach der Erfassung ist die Dokumentenbeantragung am Schalter fortzuführen. Das Entgelt für die Erfassung der Daten beträgt 6,00 Euro und wird zusammen mit der zu entrichtenden Gebühr für die Dokumentenbeantragung bei der Antragstellung am Schalter erhoben.
Bitte beachten Sie, dass die erfassten Daten ausschließlich für die Beantragung eines Personalausweises, eines Reisepasses oder eines Führerscheins genutzt werden können.
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Gebühren
43,90 Euro ohne Probezeit
44,70 Euro mit Probezeit
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Fristen
Die Fahrerlaubnisklassen werden auf fünf Jahre nach Erteilung befristet. Für die Verlängerung ist dann die Vorlage eines augenärztlichen Gutachtens, sowie einer ärztliche Bescheinigung über die körperliche und geistige Eignung (nicht älter als ein Jahr) entsprechend der Anlage 5 erforderlich. Ein Antrag auf Verlängerung ist rechtzeitig, etwa drei Monate vor Ablauf der Gültigkeit zu stellen.
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Kontakt
Führerscheinstelle
Führerscheinangelegenheiten A-K: Rathaus B, Zimmer 048
Führerscheinangelegenheiten L-Z: Rathaus B, Zimmer 049Telefon: 05361 28-2424 oder 05361 28-2147
Fax: 05361 28-2090Sie können diese Dienstleistung auch in den Verwaltungsstellen Fallersleben und Vorsfelde in Anspruch nehmen. -
Formulare und Links