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Führerschein mit 17

  • Allgemeine Informationen

    Es besteht die Möglichkeit, bereits mit 17 Jahren Kraftfahrzeuge zu führen, für die eine Fahrerlaubnis der Klasse „B“ (gilt dann auch für Klassen M und L) benötigt wird. Die*Der Fahrer*in muss dabei von einer Person begleitet werden, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen muss. ( siehe „Besonderheiten“ )

    Die Abholung des "richtigen" Führerscheines kann in diesem Fall durch eine andere Person mit Vollmacht erfolgen.

  • Voraussetzungen

    • 17 Jahre
    • Zustimmung aller Erziehungsberechtigten
    • Begleitung durch mindestens eine berechtigte Person

  • Benötigte Unterlagen

    • Personalausweis
    • biometrisches Passfoto
    • Bescheinigung über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe
    • Sehtestbescheinigung ( nicht älter als 2 Jahre )
    • Kopien der Führerscheine und Personalausweise der Begleiter*innen

    Tipp: Nutzen Sie das Ausweisterminal (Speed Capture Station)

    Auf dem Flur im EG des Rathauses B der Stadt Wolfsburg steht ein Ausweisterminal zur Verfügung. Sie können hier Ihre biomatrischen Daten:

    • Foto
    • Unterschrift

    für Ausweise, Pässe und Führerscheine selbst erfassen. Das spart Aufwand und Kosten für die Beschaffung seines biometrischen Passfotos. Nach der Erfassung ist die Dokumentenbeantragung am Schalter fortzuführen. Das Entgelt für die Erfassung der Daten beträgt 6,00 Euro und wird zusammen mit der zu entrichtenden Gebühr für die Dokumentenbeantragung bei der Antragstellung am Schalter erhoben. 

    Bitte beachten Sie, dass die erfassten Daten ausschließlich für die Beantragung eines Personalausweises, eines Reisepasses oder eines Führerscheins genutzt werden können.

  • Gebühren

    • 43,40 Euro für die Erteilung des Führerscheins
    • 5,10 Euro pro Begleitperson
    • 7,70 Euro Prüfbescheinigung

  • Fristen

    Nach dem 18. Geburtstag bleibt die Prüfbescheinigung mit 17 noch 3 Monate gültig. In der Zeit kann die*der Kandidat*n ohne Begleitung fahren.

    Der Führerschein kann erst ab dem 18. Geburtstag abgeholt werden.

  • Besonderheiten

    Die Begleitperson muss folgende Voraussetzungen erfüllen:

    • mindestens 30 Jahre alt
    • seit fünf Jahren im Besitz des Führerscheins der Klasse B
    • nicht mehr als einen Punkt im Verkehrszentralregister

  • Kontakt

    Führerscheinstelle

    Anfangsbuchstabe A-K: Rathaus B, Zimmer 048
    Anfangsbuchstabe L-Z: Rathaus B, Zimmer 049

    Probezeitverstöße (Büro mittwochs geschlossen): Rathaus B, Zimmer 050

    Telefon: 05361 28-2424 oder 05361 28-2147
    Fax: 05361 28-2090

    E-Mail an die Führerscheinstelle schreiben

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