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Allgemeine Informationen
Eine Haftpflichtversicherung für Hunde ab dem 7. Lebensmonat (damit Opfer von Beiß-Attacken nicht auf ihren Kosten sitzen bleiben) ist Pflicht. Hunde, egal welche Rasse, müssen außerdem über elektronischen Chip registriert werden.
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Voraussetzungen
Haftpflichtversicherung mit Deckungssumme von mindestens:
- 500.000,00 € für Personenschäden
- 250.000,00 € für Sachschäden
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Besonderheiten
Informationen zum Chip:
- Pflicht für jeden Hund (auch bei älteren Hunden)
- kann von jeder*jedemm Tierarzt*Tierärztin eingesetzt werden (auch in anderen Bundesländern)
- bereits eingesetzte Chips müssen NICHT ersetzt werden
- Chip soll bis zum 6.Monat eingesetzt werden (wenn er zu früh eingesetzt wird, kann er sich verschieben und sitzt dann nicht an der Schulter, wo er hingehört)
- völlig ungefährlich (auch bei älteren Hunden)
- auf Chip ist eine Nummer gespeichert, die im zentralen Hunderegister hinterlegt wird
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Kontakt
Ordnungsamt
Telefon: 05361 28-1234
Rathaus B, Zimmer 012
Fax: 05361 28-2090
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