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Allgemeine Informationen
Ausstellung und Verlängerung von Jahresjugend- und Jahresjagdscheinen.
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Voraussetzungen
- Mindestalter 16 Jahre
- Zuverlässigkeit
- Gültige Jagdhaftpflichtversicherung für den beantragten Zeitraum
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Benötigte Unterlagen
- Antrag auf Ausstellung oder Verlängerung eines Jahresjugend- oder Jahresjagdscheins; bei Minderjährigen muss mindestens ein Erziehungsberechtigter den Antrag mit unterschreiben
- Bei Ausstellung: ein aktuelles Lichtbild (nicht älter als fünf Jahre)
- Bei Verlängerung: Vorlage des bereits vorhandenen Jagdscheinhefts
- Versicherungsbestätigung für ein oder drei Jahr/-e
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Gebühren
- Tagesjagdschein: 25,00 Euro
- Jahresjugendjagdschein: 30,00 Euro
- Jahresjagdschein: 75,00 Euro
- Dreijahresjagdschein: 190,00 Euro
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Fristen
Gültigkeitszeitraum:
entweder für 1 oder 3 Jagdjahre
Jagdjahr:
01.04. eines Jahres bis 31.03. des Folgejahres
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Besonderheiten
Einen Jahresjagdschein gibt es auch in Kombination mit einem Falknerschein (Bejagung mit dem Habicht).
Für Forstbeamt*innen und Forststudent*innen sowie für den Kreisjägermeister*innen ergehen ermäßigte Gebühren. -
Kontakt
Ordnungsamt
Rathaus B, Zimmer 012
Telefon: 05361 28-1234
Fax: 05361 28-2090
E-Mail an das Ordnungsamt
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