• de
    • en
    • de
Filter Tags
Filter Tags
  • Interne Seiten
  • News
  • Dokumente (PDF)
  • Externe Seiten
  • Alle Ergebnisse
Inhalte suchen

Jagdschein

  • Allgemeine Informationen

    Ausstellung und Verlängerung von Jahresjugend- und Jahresjagdscheinen.

  • Voraussetzungen

    • Mindestalter 16 Jahre
    • Zuverlässigkeit
    • Gültige Jagdhaftpflichtversicherung für den beantragten Zeitraum

  • Benötigte Unterlagen

  • Gebühren

    • Tagesjagdschein: 25,00 Euro
    • Jahresjugendjagdschein: 30,00 Euro
    • Jahresjagdschein: 75,00 Euro
    • Dreijahresjagdschein: 190,00 Euro

  • Fristen

    Gültigkeitszeitraum:

    entweder für 1 oder 3 Jagdjahre

    Jagdjahr:

    01.04. eines Jahres bis 31.03. des Folgejahres

  • Besonderheiten

    Einen Jahresjagdschein gibt es auch in Kombination mit einem Falknerschein (Bejagung mit dem Habicht).

    Für Forstbeamt*innen und Forststudent*innen sowie für den Kreisjägermeister*innen ergehen ermäßigte Gebühren.

  • Kontakt

    Ordnungsamt
    Rathaus B, Zimmer 012

    Telefon: 05361 28-1234
    Fax: 05361 28-2090

    E-Mail an das Ordnungsamt

  • Mit der Nutzung dieser Funktion erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Daten auch in Drittländer, außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes, ohne ein angemessenes Datenschutzniveau übermittelt werden können (insbesondere USA). Es ist möglich, dass Behörden auf die Daten zugreifen können, ohne dass es einen Rechtsbehelf dagegen gibt. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Weitere Informationen: Datenschutzerklärung