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Karteikartenabschrift

  • Allgemeine Informationen

    Eine Karteikartenabschrift ist erforderlich, wenn für einen neuen Führerschein eine andere Führerscheinstelle zuständig ist (zum Beispiel nach einem Umzug).

    Bei einem Kartenführerschein, ist eine Karteikartenabschrift nicht notwendig.

  • Gebühren

    Karteikartenabschrift von Wolfsburg Führerscheinstelle:
    kostenfrei

    Karteikartenabschrift von anderer Führerscheinstelle:

    • Anforderung durch Bürger = bei uns kostenfrei (evtl. Gebühren bei anderer Führerscheinstelle)
    • Anforderung durch Führerscheinstelle = kostenfrei (bei Wolfsburger Führerscheinstelle zu zahlen)

  • Fristen

    Versand einer Karteikartenabschrift erfolgt unmittelbar nach der Anfrage, in der Regel am gleichen Tag.

  • Besonderheiten

    Karteikartenabschrift kann auch telefonisch beantragt werden und auf Wunsch an die entsprechende Gemeinde gefaxt werden.

  • Kontakt

    Anfangsbuchstabe A-K: Rathaus B, Zimmer 048

    Anfangsbuchstabe L-Z: Rathaus B, Zimmer 049

    Telefon: 05361 28-1234
    Fax: 05361 28-2093

    E-Mail an die Führerscheinstelle

  • Mit der Nutzung dieser Funktion erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Daten auch in Drittländer, außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes, ohne ein angemessenes Datenschutzniveau übermittelt werden können (insbesondere USA). Es ist möglich, dass Behörden auf die Daten zugreifen können, ohne dass es einen Rechtsbehelf dagegen gibt. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Weitere Informationen: Datenschutzerklärung