Eine Karteikartenabschrift ist erforderlich, wenn für einen neuen Führerschein eine andere Führerscheinstelle zuständig ist (zum Beispiel nach einem Umzug).
Bei einem Kartenführerschein, ist eine Karteikartenabschrift nicht notwendig.
Karteikartenabschrift von Wolfsburg Führerscheinstelle:
kostenfrei
Karteikartenabschrift von anderer Führerscheinstelle:
- Anforderung durch Bürger = bei uns kostenfrei (evtl. Gebühren bei anderer Führerscheinstelle)
- Anforderung durch Führerscheinstelle = kostenfrei (bei Wolfsburger Führerscheinstelle zu zahlen)
Versand einer Karteikartenabschrift erfolgt unmittelbar nach der Anfrage, in der Regel am gleichen Tag.
Karteikartenabschrift kann auch telefonisch beantragt werden und auf Wunsch an die entsprechende Gemeinde gefaxt werden.
Anfangsbuchstabe A-K: Rathaus B, Zimmer 048
Anfangsbuchstabe L-Z: Rathaus B, Zimmer 049
Telefon: 05361 28-1234
Fax: 05361 28-2093