Die Namensänderung des Kindes ist immer eine behördliche Namensänderung.
bei Einbenennung:
Die Geburtsurkunde des Kindes, falls es nicht in Wolfsburg geboren ist.
- aktuelle Negativbescheinigung (falls Mutter alleiniges Sorgerecht hat, bekommt man beim Jugendamt)
- aktuelle Meldebescheinigung aller Beteiligten: von Kind, Mutter und Stiefvater
- aktuelle Geburtsurkunde (nicht älter als 6 Monate).
Die Namensänderung des Kindes ist bis zum 18. Lebensjahr möglich.
Eine Namensänderung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Namensänderungen (nur Nachname des Kindes/ Namenserteilung =Nachname Vater oder nach neuer Ehe Mutter):
Rathaus A, Zimmer 015
Behördliche Namensänderung: Rathaus A, Zimmer 027
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