-
Allgemeine Informationen
Die Namensänderung des Kindes ist immer eine behördliche Namensänderung.
-
Benötigte Unterlagen
bei Einbenennung:
Die Geburtsurkunde des Kindes, falls es nicht in Wolfsburg geboren ist.
- aktuelle Negativbescheinigung (falls Mutter alleiniges Sorgerecht hat, bekommt man beim Jugendamt)
- aktuelle Meldebescheinigung aller Beteiligten: von Kind, Mutter und Stiefvater
- aktuelle Geburtsurkunde (nicht älter als 6 Monate).
-
Gebühren
-
Fristen
Die Namensänderung des Kindes ist bis zum 18. Lebensjahr möglich.
-
Besonderheiten
Eine Namensänderung ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
-
Zuständige Stelle
Namensänderungen (nur Nachname des Kindes/ Namenserteilung =Nachname Vater oder nach neuer Ehe Mutter):
Rathaus A, Zimmer 015
Behördliche Namensänderung: Rathaus A, Zimmer 027
Mit der Nutzung dieser Funktion erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Daten auch in Drittländer, außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes, ohne ein angemessenes Datenschutzniveau übermittelt werden können (insbesondere USA). Es ist möglich, dass Behörden auf die Daten zugreifen können, ohne dass es einen Rechtsbehelf dagegen gibt. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Weitere Informationen: Datenschutzerklärung