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Neuzulassung eines Fahrzeuges

  • Allgemeine Informationen

    Fabrikneue Fahrzeuge müssen für den Gebrauch im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen werden.

    Mit der Kfz- Zulassung erhalten Sie die Zulassungspapiere für das Fahrzeug sowie die dazugehörigen Kennzeichen.

    Auf Wunsch können Sie ein freies Wolfsburger Kennzeichen Ihrer Wahl bekommen. Ob Ihr Wunsch-Kennzeichen frei ist, können Sie vorab online prüfen unter Reservierung eines Wunschkennzeichens.

     

    Ab dem 01.09.2023 besteht die Möglichkeit einer Tageszulassung nach § 7 FZV. Auf Antrag kann die Neuzulassung eines zulassungspflichtigen Fahrzeuges für die Dauer ausschließlich des Tages erfolgen, an dem die Neuzulassung wirksam wird. 
    Bei einer Tageszulassung bedarf es keiner Abstempelung der Kennzeichenschilder und der Antragsteller bekommt einen vorläufigen Zulassungsnachweis ausgestellt, welcher gut lesbar im Fahrzeug auszulegen ist. Mit dem Ablauf des Tages der Neuzulassung gilt das Fahrzeug als außer Betrieb gesetzt, ohne dass es eines gesonderten Antrages nach § 16 Abs. 1 FZV bedarf.

    Die Kosten der Tageszulassung belaufen sich auf 46,50 Euro.

  • Voraussetzungen

    • Neufahrzeug 
    Das Fahrzeug, das Sie zulassen wollen, ist fabrikneu oder war noch nie zugelassen, weder in Deutschland noch anderswo. 
    • Hauptwohnsitz in Wolfsburg
    Sie wohnen in Wolfsburg und sind hier gemeldet. Ein Nebenwohnsitz (Zweitwohnsitz) in Wolfsburgreicht nicht aus. Falls das Fahrzeug auf ein Unternehmen oder einen Verein zugelassen ist, muss das Unternehmen oder der Verein einen Sitz oder eine Niederlassung in Wolfsburg haben. 

  • Benötigte Unterlagen

    durch Bevollmächtigte / Vertreter:

    • Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
    • Zulassungsbescheinigung Teil II oder Betriebserlaubnis (bei zulassungsfreien Fahrzeugen)
    • EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) oder Datenbestätigung oder Vollgutachten
    • für Fahrzeuge ohne EG-Typgenehmigung bzw. COC-Bescheinigung ist ein Vollgutachten gem. § 21 StVZO einer technischen Prüfstelle vorzulegen
    • Nachweis einer gültigen Kfz-Haftpflichtversicherung über das eVB-Verfahren mit Erhalt einer siebenstelligen elektronischen Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
    • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer

    Gegebenenfalls zusätzlich bei Beantragung wird benötigt:


    • ausgestellte Vollmacht (Formular siehe unten) einschließlich Personaldokument des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten 
    für Gesellschaften (GmbH, AG, OHG, KG, UG haftungsbeschränkt, ausländische Rechtsform):
    • Aktueller Handelsregisterauszug, aktuelle Gewerbeanmeldung, Vollmacht des Geschäftsführers oder Prokuristen oder persönliches Erscheinen des Geschäftsführers / Prokuristen und deren Personalausweis / Reisepass
    für Vereine: 
    • Auszug aus dem Vereinsregister; Personalausweis oder Reisepass und Vollmacht des benannten Vertreters/ der benannten Vertreter
    für Freiberufler
    • Nachweis über Zugehörigkeit zu einer Kammer (z.B. Ärztekammer, Notarkammer, Tierärztekammer usw.) oder
    • Bescheinigung des Finanzamtes

    für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts:

    • komplette Übersicht der Gesellschafter (in der Regel Gesellschaftervertrag)
    • Vollmacht und Erklärung, auf welche Person die Zulassung erfolgen soll (von allen Gesellschaftern durch Unterschrift bestätigt) sowie der Personalausweis / Reisepass des Gesellschafters, auf den die Zulassung erfolgen soll
    Bei Minderjährigen: (siehe Formulare unten)
    • Einwilligung des/der Erziehungsberechtigten (Elternteile in der Regel beide) und Benennung eines Zustellbevollmächtigten


  • Gebühren

    Es werden Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) ab einer Höhe von 30,00 Euro erhoben. Die konkrete Gebührenhöhe kann erst vor Ort anhand der Vorlage der vollständigen Unterlagen festgesetzt werden.

    Zusätzliche Kosten für das Erstellen von Kennzeichenschildern sind nicht enthalten und werden nicht durch die Kfz-Zulassungsbehörde erhoben.

    Sollten Gebührenrückstände vorhanden sein, sind diese nach dem Kfz-Zulassungsvoraussetzungsgesetz am Tag der Zulassung zu entrichten, anderenfalls wird die Zulassung des Fahrzeugs versagt.

    Sollten Steuerrückstände vorhanden sein, müssen diese beim zuständigen Hauptzollamt entrichtet werden. Eine Zulassung kann erst danach vorgenommen werden.

    Die Kosten der Tageszulassung belaufen sich auf 46,50 Euro.

  • Rechtsgrundlagen
  • Weiterführende Informationen
  • Zuständige Stelle

    Bürgerdienste

    Rathaus B, Zimmer 015

    Tel.: 05361 28-1234

    Fax: 05361 28-2090

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    Sie können diese Dienstleistung auch in den Verwaltungsstellen Fallersleben und Vorsfelde in Anspruch nehmen.

  • Formulare
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