• de
    • en
    • de
Filter Tags
Filter Tags
  • Interne Seiten
  • News
  • Dokumente (PDF)
  • Externe Seiten
  • Alle Ergebnisse
Inhalte suchen

Ordens-und Künstlernamen

  • Allgemeine Informationen

    Ordens- und Künstlernamen können im Personalausweis und Reisepass eingetragen werden. Dies ist auch bei vorläufigen Dokumenten möglich.

  • Voraussetzungen

    Die Eintragung erfolgt nach Antrag.

    Zuständig ist die Meldebehörde des Hauptwohnsitzes.

  • Benötigte Unterlagen

    Nachweise über das Führen des Ordens- und Künstlernamens:

    • Bei Ordensname ist die Bestätigung des Klosters, beziehungsweise der Kirche notwendig
    • Bei Künstlername muss ein Nachweis erfolgen, wie oft und wo die Person mit dem Namen schon aufgetreten ist

  • Zuständige Stelle

    Bürgerdienste

    Rathaus B, Zimmer 015

    Telefon: 05361 28-1234

    Fax: 05361 28-2090

    E-Mail schreiben

    Bitte ziehen Sie eine Wartemarke oder nutzen Sie die Onlineterminreservierung.

    Sie können diese Dienstleistung auch in den Link zu Verwaltungs-, Orts- und Stadtteilsprechstellen in Anspruch nehmen.


  • Mit der Nutzung dieser Funktion erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Daten auch in Drittländer, außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes, ohne ein angemessenes Datenschutzniveau übermittelt werden können (insbesondere USA). Es ist möglich, dass Behörden auf die Daten zugreifen können, ohne dass es einen Rechtsbehelf dagegen gibt. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Weitere Informationen: Datenschutzerklärung