Ein rotes Oldtimer-Kennzeichen (07-er Kennzeichen) kann für Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen wurden, beantragt werden.
Die roten Kennzeichen für Oldtimer können zur wiederkehrenden Verwendung an Halterinnen und Halter von Oldtimer-Fahrzeugen zur Teilnahme an Veranstaltungen ausgegeben werden, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen.
Mit dem 07-er Kennzeichen dürfen Sie nicht nur an Veranstaltungen der genannten Art, einschließlich der An- und Abfahrt teilnehmen, sondern auch Probefahrten und Überführungsfahrten durchführen.
Zusätzlich sind Fahrten erlaubt, die der Reparatur oder der Wartung des Fahrzeuges dienen.
Das rote Oldtimer-Kennzeichen ist eine Alternative zum H-Kennzeichen. Es lohnt sich vor allem beim Besitz mehrerer Oldtimer, denn es kann für mehrere Fahrzeuge verwendet werden. Allerdings kann man diese nicht gleichzeitig
benutzen.
- Die Erstzulassung des Fahrzeuges muss mindestens 30 Jahre zurückliegen
durch Bevollmächtigte / Vertreter:
- Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung
- Versicherungsbestätigung für rote Kennzeichen (Merkmal R)
- Auskunft aus dem Verkehrszentralregister
- Führungszeugnis der Belegart „0“ (Maximal 3 Monate alt)
- einen formlosen schriftlichen Antrag mit Begründung des Bedarfs
- die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder bei Außerbetriebsetzung bis 30.09.2005 die Abmeldebescheinigung
- die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) – Falls keine Zulassungsbescheinigung Teil II (oder Fahrzeugbrief) vorhanden ist, muss zusätzlich ein Eigentumsnachweis (z.B. Kaufvertrag) und ein Nachweis über die technischen Daten muss erbracht werden
- gegebenenfalls das/die Kennzeichenschild/er
- Gutachten nach §23 StVZO (Maximal 18 Monate alt)
- SEPA-Lastschriftmandat für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
Bei Zulassung auf ein Gewerbe muss zusätzlich ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter al 3 Monate) und die Gewerbeanmeldung vorgelegt werden.
Gegebenenfalls zusätzlich bei Beantragung wird benötigt:
- ausgestellte Vollmacht (Formular siehe unten) einschließlich Personaldokument des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten
- Aktueller Handelsregisterauszug, aktuelle Gewerbeanmeldung, Vollmacht des Geschäftsführers oder Prokuristen oder persönliches Erscheinen des Geschäftsführers / Prokuristen und deren Personalausweis / Reisepass
für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts:
- komplette Übersicht der Gesellschafter (in der Regel Gesellschaftervertrag)
- Vollmacht und Erklärung, auf welche Person die Zulassung erfolgen soll (von allen Gesellschaftern durch Unterschrift bestätigt) sowie der Personalausweis / Reisepass des Gesellschafters, auf den die Zulassung erfolgen soll
110,00 EUR
Es werden Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) in einer Höhe von erhoben.
Bürgerdienste
Rathaus B, Zimmer 015
Tel.: 05361 28-1234
Fax: 05361 28-2090
Bei weiteren Nachfragen lassen Sie bitte eine Rückrufbitte über das Service-Center der Stadt Wolfsburg einstellen.
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Sie können diese Dienstleistung nicht in den Verwaltungsstellen Fallersleben und Vorsfelde in Anspruch nehmen.