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Allgemeine Informationen
Es gibt drei verschiedene Parkausweise für Schwerbehinderte, welche unterschiedliche Rechte beinhalten.
Der rosa Parkausweis:
- berechtigt nicht zum Parken auf Schwerbehindertenparkplätzen
- berechtigt zum Parken gemäß eingeschränkter Sonderrechte
- ist nur in Wolfsburg gültig
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Voraussetzungen
- Ein Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „G“ und einem Grad der Behinderung von mindestens 70. Außerdem darf Ihre Bewegungsfähigkeit maximal 100 Meter betragen.
- Sie ein Stomaträger sind oder an Prostatakrebs erkrankt sind und einen dafür einen anerkannten Grad der Behinderung von mindestens 70 besitzen.
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Benötigte Unterlagen
- Schwerbehindertenausweis oder Bescheid
- ärztliche Bescheinigung (zum Beispiel zum Nachweis der maximalen Bewegungsfähigkeit von 100 Metern)
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Gebühren
kostenfrei
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Zuständige Stelle
Ordnungsamt
Rathaus B, Zimmer 004
Telefon: 05361 28-1234
Fax: 05361 28-2090
E-Mail an das Ordnungsamt
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