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Allgemeine Informationen
Eine Sondernutzungserlaubnis ist immer dann erforderlich, wenn eine öffentliche gewidmete Fläche über den Gemeingebrauch hinaus (also nicht zum Verkehr) genutzt wird.
- Benötigte Unterlagen
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Gebühren
Verwaltungsgebühr:
32,50 Euro
Sondernutzungsgebühr:
(Information für wirtschaftliche Zwecke, Tarif 3.3): zum Beispiel Porschestraße: 1,60 Euro je Quadratmeter und Tag
Mindestgebühr: 5,00 Euro
siehe Sondernutzungsgebührensatzung
Für gemeinnützige Zwecke (zum Beispiel WWF) und ehrenamtliche Tätigkeiten (zum Beispiel Freiwillige Feuerwehr, Jugendarbeit und so weiter) wird auf die Gebühren verzichtet.
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Fristen
Antragsfrist: mindestens 10 Tage vor Beginn der beabsichtigten Sondernutzung
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Besonderheiten
Informationsstände mit Fahrzeugen (zum Beispiel Ausstellungstrucks) sind in der Porschestraße Mitte nicht zulässig.
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Zuständige Stelle
Stadt Wolfsburg
Geschäftsbereich Bürgerdienste
Ordnungsamt
Rathaus B, Zimmer 002
Telefon: 05361 28-1234
Fax: 05361 28-2090
E-Mail an das Ordnungsamt - Formulare
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