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Tagesjagdschein

  • Allgemeine Informationen

    Die Ausstellung von Tagesjagdscheinen kann für Deutsche und Ausländer für vierzehn aufeinander folgende Tage erfolgen.

  • Voraussetzungen

    • Mindestalter 16 Jahre
    • bei Ausländern: Jagdeinladung
    • gültiger, ggf. ausländischer Jagdschein
    • gültige Jagdhaftpflichtversicherung für den beantragten Zeitraum; bei Ausländern: möglichst bei einer deutschen Versicherungsgesellschaft; wenn nicht, aber mindestens mit EU-weiter Gültigkeit.

  • Benötigte Unterlagen

    • Antrag auf Ausstellung eines Ausländertagesjagdscheines
    • bei Ausländern: Jagdeinladung von einem Revierinhaber oder Pächter eines Wolfsburger Jagdbezirkes
    • Bei Ausstellung: ein aktuelles Lichtbild
    • Bei Verlängerung: Vorlage des bereits vorhandenen Jagdscheinhefts
    • Versicherungsbestätigung für vierzehn aufeinanderfolgende Tage

  • Gebühren
    20,00 €
  • Fristen

    Mindestens 1 Woche vor der geplanten Jagd

    Achtung: Werden mehrere Ausländer zur Jagd eingeladen:

    • Bei 5 - 15 Personen mindestens 2 Wochen vor der geplanten Jagd.
    • Bei mehr als 15 Personen 4 Wochen vor der geplanten Jagd.

  • Zuständige Stelle

    Ordnungsamt

    Rathaus B, Zimmer 012

    Telefon: 05361 28-1234
    Fax: 05361 28-2090

    E-Mail an das Ordnungsamt

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