Die Ausstellung von Tagesjagdscheinen kann für Deutsche und Ausländer für vierzehn aufeinander folgende Tage erfolgen.
- Mindestalter 16 Jahre
- bei Ausländern: Jagdeinladung
- gültiger, ggf. ausländischer Jagdschein
- gültige Jagdhaftpflichtversicherung für den beantragten Zeitraum; bei Ausländern: möglichst bei einer deutschen Versicherungsgesellschaft; wenn nicht, aber mindestens mit EU-weiter Gültigkeit.
- Antrag auf Ausstellung eines Ausländertagesjagdscheines
- bei Ausländern: Jagdeinladung von einem Revierinhaber oder Pächter eines Wolfsburger Jagdbezirkes
- Bei Ausstellung: ein aktuelles Lichtbild
- Bei Verlängerung: Vorlage des bereits vorhandenen Jagdscheinhefts
- Versicherungsbestätigung für vierzehn aufeinanderfolgende Tage
20,00 €
Mindestens 1 Woche vor der geplanten Jagd
Achtung: Werden mehrere Ausländer zur Jagd eingeladen:
- Bei 5 - 15 Personen mindestens 2 Wochen vor der geplanten Jagd.
- Bei mehr als 15 Personen 4 Wochen vor der geplanten Jagd.
Ordnungsamt
Rathaus B, Zimmer 012
Telefon: 05361 28-1234
Fax: 05361 28-2090
E-Mail an das Ordnungsamt
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