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Umschreibung ausländischer Führerschein

  • Allgemeine Informationen

    Neue Fahrerlaubnisverordnung seit 2019:

    Führerscheine, die ab 19.01.2013 ausgehändigt wurden, sind nur noch 15 Jahre gültig. Das betrifft jedoch nur die Führerscheine, nicht das damit verbundene Recht, entsprechende KFZ zu führen.

    Nach 15 Jahren muss ein neuer Führerschein mit neuem Passfoto hergestellt werden. Ohne Gesundheit- oder sonstiger Eignungsprüfung.

    Bereits jetzt bestehende und gültige Führerscheine müssen NOCH nicht umgeschrieben werden. Der Zwangsumtausch muss bis 2033 abgeschlossen sein.

    Die grauen und rosafarbenen Führerscheine verlieren NICHT ihre Gültigkeit!

  • Voraussetzungen

    Der Haupt- oder alleinige Wohnsitz muss in Wolfsburg liegen. Außerdem muss der ausländische Führerschein noch gültig sein. 

  • Benötigte Unterlagen

    • ausländischer Führerschein
    • Personalausweis oder Reisepass
    • aktuelles biometrisches Passbild

    Tipp: Nutzen Sie das Ausweisterminal (Speed Capture Station)

    Auf dem Flur im EG des Rathauses B der Stadt Wolfsburg steht ein Ausweisterminal zur Verfügung. Sie können hier Ihre biomatrischen Daten:

    • Foto
    • Unterschrift

    für Ausweise, Pässe und Führerscheine selbst erfassen. Das spart Aufwand und Kosten für die Beschaffung seines biometrischen Passfotos. Nach der Erfassung ist die Dokumentenbeantragung am Schalter fortzuführen. Das Entgelt für die Erfassung der Daten beträgt 6,00 Euro und wird zusammen mit der zu entrichtenden Gebühr für die Dokumentenbeantragung bei der Antragstellung am Schalter erhoben. 

    Bitte beachten Sie, dass die erfassten Daten ausschließlich für die Beantragung eines Personalausweises, eines Reisepasses oder eines Führerscheins genutzt werden können.


  • Gebühren
    42,60 €
  • Besonderheiten

    Die umgeschriebenen ausländischen Führerscheine werden in der Führerscheinstelle hinterlegt.

  • Zuständige Stelle

    Führerscheinstelle

    Führerscheinangelegenheiten A-K: Rathaus B, Zimmer 048

    Führerscheinangelegenheiten L-Z: Rathaus B, Zimmer 049

    Telefon: 05361 28-2424 oder 05361 28-2147
    Fax: 05361 28-2090

    E-Mail an die Führerscheinstelle schreiben

    Sie können diese Dienstleistung auch in den Verwaltungsstelle Fallersleben und Vorsfelde in Anspruch nehmen.

     

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