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Allgemeine Informationen
Bei Verlust oder Diebstahl des Führerscheins bleibt das Recht ein Kfz zu führen, bestehen.
Im Fall Verlust Führerschein mit 17:Der 17jährige darf weiter fahren. Er verliert mit der Bescheinigung nicht die Fahrerlaubnis als solche.
Das Fahren ohne das Papier stellt im Prinzip wohl ein Ordnungswidrigkeit dar, mehr nicht.Eine neue Bescheinigung wird gegen eine Kostenerstattung in Höhe von 8,70 Euro ausgestellt.
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Voraussetzungen
Für die Beantragung des neuen Führerscheins muss der Erstwohnsitz in Wolfsburg liegen.
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Benötigte Unterlagen
- Eidesstattliche Versicherung in der Führerscheinstelle über Verlust des Führerscheins ODER Diebstahlanzeige bei der Polizei (gegebenenfalls mit Übersetzung)
- biometrisches Passfoto
- Personalausweis/Pass
- Karteikartenabschrift ist erforderlich, wenn der ursprüngliche Führerschein von einer auswärtigen Behörde ausgestellt wurde.
Tipp: Nutzen Sie das Ausweisterminal
Auf dem Flur im EG des Rathauses B der Stadt Wolfsburg steht ein Ausweisterminal zur Verfügung. Sie können hier Ihre biomatrischen Daten:
- Foto
- Unterschrift
für Ausweise, Pässe und Führerscheine selbst erfassen. Das spart Aufwand und Kosten für die Beschaffung seines biometrischen Passfotos. Nach der Erfassung ist die Dokumentenbeantragung am Schalter fortzuführen. Das Entgelt für die Erfassung der Daten beträgt 6,00 Euro und wird zusammen mit der zu entrichtenden Gebühr für die Dokumentenbeantragung bei der Antragstellung am Schalter erhoben.
Bitte beachten Sie, dass die erfassten Daten ausschließlich für die Beantragung eines Personalausweises, eines Reisepasses oder eines Führerscheins genutzt werden können.
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Gebühren
- für die Ausstellung 37,60 Euro
- falls eine eidesstattliche Versicherung notwendig ist, kommen zusätzlich 30,70 Euro hinzu
- Neubescheinigung Führerschein mit 17 kostet 7,70 Euro
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Fristen
Anzeigefrist: unverzüglich
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Besonderheiten
Zusatzleistungen:
- der Kartenführerschein kann auch per Express geliefert werden, dass heißt Lieferung in ca. 3 Tagen anstatt in 3 Wochen, Zusatzgebühren in Höhe von 6,80 Euro oder
- eine vorläufige Fahrerlaubnis (Fahrberechtigung) kann ausgestellt werden bis der Kartenführerschein fertig ist, Kosten: 8,70 Euro
- Direktversand - Kosten: 5,00 Euro
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Zuständige Stelle
Stadt Wolfsburg
Bürgerdienste
Rathaus B, Zimmer 048 und 049
Telefon: 05361 28-2424 oder 05361 28-2147
Fax: 05361 28-2093
E-Mail an die Führerscheinstelle
Sie können diese Dienstleistung auch in den Verwaltungsstellen Fallersleben und Vorsfelde in Anspruch nehmen.