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Verlust Personalausweis oder Reisepass

  • Allgemeine Informationen

    Verfahren abhängig davon ob Ausweis verloren oder gestohlen wurde:

    1. Bei Verlust

    • Verlust muss unverzüglich bei Einwohnermeldestelle angezeigt werden - persönliches Erscheinen erforderlich um Verlustanzeige zu unterschreiben
    • Taucht das verlorene Dokument wieder auf ist es bei den Bürgerdiensten abzugeben
    • Vorläufige Dokumente werden bei Erhalt des eigentlichen Ausweises eingezogen
    2. Bei Diebstahl
    • Verlust muss unverzüglich bei Einwohnermeldestelle angezeigt werden - persönliches Erscheinen erforderlich um Verlustanzeige zu unterschreiben
    • Diebstahl muss zusätzlich bei der Polizei angezeigt werden (damit Sachfahndung erfolgt)
    • Taucht das verlorene Dokument wieder auf ist es bei den Bürgerdiensten abzugeben
    • Vorläufige Dokumente werden bei Erhalt des eigentlichen Ausweises eingezogen

  • Benötigte Unterlagen

    • Es ist keine Eidesstattliche Versicherung nötig
    • Die Personalausweisnummer/Reisepassnummer ist für die Verlustanzeige anzugeben. Diese Nummer wird nicht telefonisch mitgeteilt, sondern muss bei persönlichem Erscheinen erfragt werden.

  • Gebühren

    Gebühren entstehen nur durch Neubeantragung des Dokumentes.

  • Fristen

    Der Verlust sollte unverzüglich gemeldet werden. Außerdem sollte das Fundbüro aufgesucht werden.

  • Besonderheiten

    Wiederaufgefundene Personalausweise und Reisepässe:

    • Das persönliches Erscheinen und die Vorlage des Ausweises ist notwendig
    • Eventuell muss der aufgefundene Ausweis abgegeben werden (wenn bereits ein Ersatzdokumente ausgestellt wurde)
    Erläuterung:

    Die Verlustanzeige wird an die Polizei weitergegeben. Das heißt, der verlorene Ausweis ist in der Fahndung. Wird der Ausweis wieder gefunden, muss eine Erklärung aufgenommen, die der Inhaber unterschreibt. Diese geht auch an die Polizei, die die Fahndung löscht.

  • Zuständige Stelle

    Bürgerdienste

    Rathaus B, Zimmer 015

    Telefon: 05361 28-1234

    Fax: 05361 28-2090

    E-Mail schreiben

    Diese Dienstleistung ist am Schnellschalter möglich. Es ist nicht notwendig eine Wartemarke zu ziehen. 

    Sie können diese Dienstleistung auch in den Verwaltungs-, Orts- und Stadtteilsprechstellen in Anspruch nehmen.

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