Eine Wählbarkeitsbescheinigung bescheinigt dem betreffenden Bürger, dass er alle Voraussetzungen erfüllt, um sich als Rats- oder Ortsratsmitglied bei der Kommunalwahl wählen zu lassen.
Der Bürger/die Bürgerin muss mindestens sechs Monate in Wolfsburg wohnen, um für den Rat kandidieren zu können.
Für die Ortsratskandidatur muss der Bürger/die Bürgerin sechs Monate im betreffenden Orts-/Stadtteil wohnen.
Personalausweis
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