Filter Tags
Filter Tags
  • Interne Seiten
  • News
  • Dokumente (PDF)
  • Externe Seiten
  • Alle Ergebnisse
Inhalte suchen

Wählbarkeitsbescheinigung

  • Allgemeine Informationen

    Eine Wählbarkeitsbescheinigung bescheinigt dem betreffenden Bürger, dass er alle Voraussetzungen erfüllt, um sich als Rats- oder Ortsratsmitglied bei der Kommunalwahl wählen zu lassen.

  • Voraussetzungen

    Der Bürger/die Bürgerin muss mindestens sechs Monate in Wolfsburg wohnen, um für den Rat kandidieren zu können.

    Für die Ortsratskandidatur muss der Bürger/die Bürgerin sechs Monate im betreffenden Orts-/Stadtteil wohnen.

  • Benötigte Unterlagen

    Personalausweis

  • Zuständige Stelle

    Bürgerdienste

    Rathaus B, Zimmer 041

    Tel.: 05361 28-2950

    Fax: 05361 28-1751

    E-Mail schreiben

Mit der Nutzung dieser Funktion erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Daten auch in Drittländer, außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes, ohne ein angemessenes Datenschutzniveau übermittelt werden können (insbesondere USA). Es ist möglich, dass Behörden auf die Daten zugreifen können, ohne dass es einen Rechtsbehelf dagegen gibt. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Weitere Informationen: Datenschutzerklärung