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Waffen ins EU-Ausland verbringen

  • Allgemeine Informationen

    Ausstellung einer Erlaubnis zum Verbringen einer Schusswaffe in einen EU-Mitgliedsstaat (Verkauf).

  • Voraussetzungen

    • Waffenbesitzkarteninhaber
    • Vorherige Einwilligung des Empfängermitgliedsstaates (ggf. mit anerkannter Übersetzung)
    • Kaufvertrag

  • Benötigte Unterlagen

    • Vorherige Einwilligung des Empfängermitgliedsstaates (ggf. mit anerkannter Übersetzung)
    • Vorlage der bereits vorhandenen Waffenbesitzkarte

  • Gebühren

    50,00 Euro je Verbringungserlaubnis

  • Fristen

    Vor dem Überlassen/Versand der Schusswaffe an einen Berechtigten.

  • Zuständige Stelle

    Ordnungsamt: Rathaus B, Zimmer 012

    Tel.: 05361 28-1234

    Fax: 05361 28-2613


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