Bei einem Waffenerbfall kann eine Ausstellung einer Waffenbesitzkarte für Erben erfolgen. Diese berechtigt nicht zum Munitionsbesitz oder -erwerb.
- Volljährigkeit
- Gesetzmäßige Erbfolge, Erbschein oder Testament
- Zuverlässigkeit
- Persönliche Eignung
- Blockierung der Schusswaffen
- Gewährleistung der ordnungsgemäßen Aufbewahrung der Schusswaffen
- Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte
- Nachweis von einem zertifizierten Büchsenmacher über die ordnungsgemäße Blockierung der Waffen
- Kaufbelege und Fotos vom Waffenschrank
- Personalausweis
Erben-WBK 35,00 Euro
Eintrag in die WBK
1. Waffe: 25,00 Euro
2. bis 10. Waffe: 18,00 Euro
Ab der 11. Waffe: 12,00 Euro
Seit dem 01.04.2008 müssen Waffen im Falle eines Erbes zusätzlich zur Aufbewahrung in einem entsprechenden Sicherheitsbehältnis vor der Benutzung durch Waffenunsachkundige Personen gesichert werden (Blockierpflicht).
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