Ausstellung einer Waffenbesitzkarte für Sportschützen
- Für Kleinkaliberwaffen: Volljährigkeit
- Für Großkaliberwaffen: Mindestalter 21 Jahre und unter 25 Jahren ausschließlich mit amtsärztlichen Gutachten über die persönliche Eignung
- Zuverlässigkeit
- Persönliche Eignung
- Waffensachkunde
- Mindestens zwölfmonatige Mitgliedschaft in einem anerkannten Schießsportverein
- Regelmäßige Schießleistungen mit einer Waffe des Kalibers, die erworben werden soll
- Der Schießstand des Vereins muss für die zu erwerbende Waffe zugelassen sein
- Die Waffe muss für die Ausübung des Schießsports erforderlich sein
- Gewährleistung der ordnungsgemäßen Aufbewahrung der Schusswaffen
- Wohnhaft in der Bundesrepublik Deutschland seit mindestens fünf Jahren
- Bedürfnisnachweis vom Schießsportverein
- Nachweis der Waffensachkunde
- Kaufbelege und Fotos vom Waffenschrank
- Personalausweis
Waffenbesitzkarte ohne Eintrag: 75,00 Euro
Waffenbesitzkarte mit Voreintrag: 60,00 Euro
Waffenbesitzkarte gelb 75,00 Euro
Waffenvoreintrag: 60,00 Euro
Waffeneintrag innerhalb eines Erwerbsvorgangs:
1. Waffe: 25,00 Euro
2. bis 10. Waffe: 18,00 Euro
Ab der 11. Waffe: 12,00 Euro
Munitionserwerbserlaubnis je Kaliber: 25,00 Euro
Waffenaustrag innerhalb eines Überlassungsvorgangs:
1. Waffe: 20,00 Euro
2. bis 10. Waffe: 15,00 Euro
Ab der 11. Waffe: 12,00 Euro
einem
Der Ersteintrag einer Kurzwaffe wird als Voreintrag bezeichnet und berechtigt zum Kauf einer Kurzwaffe innerhalb von Jahr nach Ausstellung; anschließend erfolgt die Kaufanzeige.
Sportschützer*innen dürfen in der Regel innerhalb von sechs Monaten nicht mehr als zwei Schusswaffen erwerben. Für Kurzwaffen muss zusätzlich, wenn gewünscht, eine Munitionserwerbserlaubnis mit in die Waffenbesitzkarte eingetragen werden.