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Waffenbesitzkarte für Sportschützen

  • Allgemeine Informationen

    Ausstellung einer Waffenbesitzkarte für Sportschützen

  • Voraussetzungen

    • Für Kleinkaliberwaffen: Volljährigkeit
    • Für Großkaliberwaffen: Mindestalter 21 Jahre und unter 25 Jahren ausschließlich mit amtsärztlichen Gutachten über die persönliche Eignung
    • Zuverlässigkeit
    • Persönliche Eignung
    • Waffensachkunde
    • Mindestens zwölfmonatige Mitgliedschaft in einem anerkannten Schießsportverein
    • Regelmäßige Schießleistungen mit einer Waffe des Kalibers, die erworben werden soll
    • Der Schießstand des Vereins muss für die zu erwerbende Waffe zugelassen sein
    • Die Waffe muss für die Ausübung des Schießsports erforderlich sein
    • Gewährleistung der ordnungsgemäßen Aufbewahrung der Schusswaffen
    • Wohnhaft in der Bundesrepublik Deutschland seit mindestens fünf Jahren

  • Benötigte Unterlagen

    • Bedürfnisnachweis vom Schießsportverein
    • Nachweis der Waffensachkunde
    • Kaufbelege und Fotos vom Waffenschrank
    • Personalausweis

  • Gebühren

    Waffenbesitzkarte ohne Eintrag: 75,00 Euro
    Waffenbesitzkarte mit Voreintrag: 60,00 Euro
    Waffenbesitzkarte gelb 75,00 Euro

    Waffenvoreintrag: 60,00 Euro


    Waffeneintrag innerhalb eines Erwerbsvorgangs:

    1. Waffe: 25,00 Euro
    2. bis 10.  Waffe: 18,00 Euro
    Ab der 11. Waffe: 12,00 Euro

    Munitionserwerbserlaubnis je Kaliber: 25,00 Euro

    Waffenaustrag innerhalb eines Überlassungsvorgangs:

    1. Waffe: 20,00 Euro
    2. bis 10. Waffe: 15,00 Euro
    Ab der 11. Waffe: 12,00 Euro

     

     

  • Fristen

    einem

    Der Ersteintrag einer Kurzwaffe wird als Voreintrag bezeichnet und berechtigt zum Kauf einer Kurzwaffe innerhalb von Jahr nach Ausstellung; anschließend erfolgt die Kaufanzeige.

  • Besonderheiten

    Sportschützer*innen dürfen in der Regel innerhalb von sechs Monaten nicht mehr als zwei Schusswaffen erwerben. Für Kurzwaffen muss zusätzlich, wenn gewünscht, eine Munitionserwerbserlaubnis mit in die Waffenbesitzkarte eingetragen werden.

  • Zuständige Stelle

    Ordnungsamt: Rathaus B, Zimmer 012

    Tel.: 05361 28-1234

    Fax: 05361 28-2613


    E-Mail schreiben

  • Formulare
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