• de
    • en
    • de
Filter Tags
Filter Tags
  • Interne Seiten
  • News
  • Dokumente (PDF)
  • Externe Seiten
  • Alle Ergebnisse
Inhalte suchen

Waffenbesitzkarte für Sportschützen

  • Allgemeine Informationen

    Ausstellung einer Waffenbesitzkarte für Sportschützen

  • Voraussetzungen

    • Für Kleinkaliberwaffen: Volljährigkeit
    • Für Großkaliberwaffen: Mindestalter 21 Jahre und unter 25 Jahren ausschließlich mit amtsärztlichen Gutachten über die persönliche Eignung
    • Zuverlässigkeit
    • Persönliche Eignung
    • Waffensachkunde
    • Mindestens zwölfmonatige Mitgliedschaft in einem anerkannten Schießsportverein
    • Regelmäßige Schießleistungen mit einer Waffe des Kalibers, die erworben werden soll
    • Der Schießstand des Vereins muss für die zu erwerbende Waffe zugelassen sein
    • Die Waffe muss für die Ausübung des Schießsports erforderlich sein
    • Gewährleistung der ordnungsgemäßen Aufbewahrung der Schusswaffen
    • Wohnhaft in der Bundesrepublik Deutschland seit mindestens fünf Jahren

  • Benötigte Unterlagen

    • Bedürfnisnachweis vom Schießsportverein
    • Nachweis der Waffensachkunde
    • Kaufbelege und Fotos vom Waffenschrank
    • Personalausweis

  • Gebühren

    Waffenbesitzkarte ohne Eintrag: 75,00 Euro
    Waffenbesitzkarte mit Voreintrag: 60,00 Euro
    Waffenbesitzkarte gelb 75,00 Euro

    Waffenvoreintrag: 60,00 Euro


    Waffeneintrag innerhalb eines Erwerbsvorgangs:

    1. Waffe: 25,00 Euro
    2. bis 10.  Waffe: 18,00 Euro
    Ab der 11. Waffe: 12,00 Euro

    Munitionserwerbserlaubnis je Kaliber: 25,00 Euro

    Waffenaustrag innerhalb eines Überlassungsvorgangs:

    1. Waffe: 20,00 Euro
    2. bis 10. Waffe: 15,00 Euro
    Ab der 11. Waffe: 12,00 Euro

     

     

  • Fristen

    einem

    Der Ersteintrag einer Kurzwaffe wird als Voreintrag bezeichnet und berechtigt zum Kauf einer Kurzwaffe innerhalb von Jahr nach Ausstellung; anschließend erfolgt die Kaufanzeige.

  • Besonderheiten

    Sportschützer*innen dürfen in der Regel innerhalb von sechs Monaten nicht mehr als zwei Schusswaffen erwerben. Für Kurzwaffen muss zusätzlich, wenn gewünscht, eine Munitionserwerbserlaubnis mit in die Waffenbesitzkarte eingetragen werden.

  • Zuständige Stelle

    Ordnungsamt: Rathaus B, Zimmer 012

    Tel.: 05361 28-1234

    Fax: 05361 28-2613


    E-Mail schreiben

  • Formulare
  • Mit der Nutzung dieser Funktion erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Daten auch in Drittländer, außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes, ohne ein angemessenes Datenschutzniveau übermittelt werden können (insbesondere USA). Es ist möglich, dass Behörden auf die Daten zugreifen können, ohne dass es einen Rechtsbehelf dagegen gibt. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Weitere Informationen: Datenschutzerklärung