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Allgemeine Informationen
Ausstellung einer Waffenbesitzkarte für Sportschützen
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Voraussetzungen
- Für Kleinkaliberwaffen: Volljährigkeit
- Für Großkaliberwaffen: Mindestalter 21 Jahre und unter 25 Jahren ausschließlich mit amtsärztlichen Gutachten über die persönliche Eignung
- Zuverlässigkeit
- Persönliche Eignung
- Waffensachkunde
- Mindestens zwölfmonatige Mitgliedschaft in einem anerkannten Schießsportverein
- Regelmäßige Schießleistungen mit einer Waffe des Kalibers, die erworben werden soll
- Der Schießstand des Vereins muss für die zu erwerbende Waffe zugelassen sein
- Die Waffe muss für die Ausübung des Schießsports erforderlich sein
- Gewährleistung der ordnungsgemäßen Aufbewahrung der Schusswaffen
- Wohnhaft in der Bundesrepublik Deutschland seit mindestens fünf Jahren
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Benötigte Unterlagen
- Bedürfnisnachweis vom Schießsportverein
- Nachweis der Waffensachkunde
- Kaufbelege und Fotos vom Waffenschrank
- Personalausweis
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Gebühren
Waffenbesitzkarte ohne Eintrag: 75,00 Euro
Waffenbesitzkarte mit Voreintrag: 60,00 Euro
Waffenbesitzkarte gelb 75,00 EuroWaffenvoreintrag: 60,00 Euro
Waffeneintrag innerhalb eines Erwerbsvorgangs:
1. Waffe: 25,00 Euro
2. bis 10. Waffe: 18,00 Euro
Ab der 11. Waffe: 12,00 Euro
Munitionserwerbserlaubnis je Kaliber: 25,00 Euro
Waffenaustrag innerhalb eines Überlassungsvorgangs:
1. Waffe: 20,00 Euro
2. bis 10. Waffe: 15,00 Euro
Ab der 11. Waffe: 12,00 Euro -
Fristen
einem
Der Ersteintrag einer Kurzwaffe wird als Voreintrag bezeichnet und berechtigt zum Kauf einer Kurzwaffe innerhalb von Jahr nach Ausstellung; anschließend erfolgt die Kaufanzeige.
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Besonderheiten
Sportschützer*innen dürfen in der Regel innerhalb von sechs Monaten nicht mehr als zwei Schusswaffen erwerben. Für Kurzwaffen muss zusätzlich, wenn gewünscht, eine Munitionserwerbserlaubnis mit in die Waffenbesitzkarte eingetragen werden.
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Zuständige Stelle
- Formulare