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Waffen Eintragung

  • Allgemeine Informationen

    Antrag auf Eintragung einer Schusswaffe in eine Waffenbesitzkarte oder auch Ausstellung/Erteilung einer zweiten (dritten usw.) Waffenbesitzkarte.

  • Voraussetzungen

    • Waffenbesitzkarteninhaber oder Vollmachtsträger
    • Gültiger Jahresjagdschein oder schießsportliche Bescheinigung

  • Benötigte Unterlagen

    • Antrag auf Eintragung einer Schusswaffe (Erweiterung einer Waffenbesitzkarte oder (Neu-) Erteilung)
    • Kaufvertrag
    • Vorlage der bereits vorhandenen Waffenbesitzkarte
    • Personalausweis
    • Gegebenenfalls schriftliche Vollmacht
    • Bei Sportschützen ggf. noch einen Nachweis über das Bedürfnis der einzutragenden Schusswaffe (Bestätigung der Waffennotwendigkeit durch den Verein)

  • Gebühren

    Waffeneintrag innerhalb eines Erwerbsvorgangs:

    Waffenbesitzkarte ohne Eintrag für Jäger: 30,00 Euro
    Waffenbesitzkarte ohne Eintrag für Sportschützen: 75,00 Euro
    Waffenbesitzkarte mit Voreintrag Jäger und Sportschützen: 60,00 Euro

    Waffenvoreintrag: 60,00 Euro



    1. Waffe: 25,00 Euro
    2. bis 10.  Waffe: 18,00 Euro
    Ab der 11. Waffe: 12,00 Euro

    Munitionserwerbserlaubnis je Kaliber: 25,00 Euro


  • Fristen

    Eintragungszeitraum: Innerhalb von 14 Tagen nach Erwerb der Schusswaffe von einem Berechtigten.

  • Besonderheiten

    Die Überschreitung der Anzeigefrist ist eine Ordnungswidrigkeit und wird mit einer Geldbuße geahndet.

  • Zuständige Stelle

    Ordnungsamt: Rathaus B, Zimmer 012

    Tel.: 05361 28-1234

    Fax: 05361 28-2613


    E-Mail schreiben

  • Formulare
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