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Wohnsitz abmelden

  • Allgemeine Informationen

    Eine Abmeldung muss nur noch bei 

    • Wegzug ins Ausland 
    • Aufgabe einer Haupt- oder Nebenwohnung, ohne dass eine neue Wohnung bezogen wird 
    erfolgen.

    Bei einem Umzug innerhalb Deutschlands melden Sie sich nur bei der neuen Wohnsitzgemeinde an. Eine Abmeldung erfolgt von dort automatisch an die vorherige Meldebehörde.

    Eine schriftliche Abmeldebestätigung kann erst am Tag des Auszuges ausgestellt werden

    Die Abmeldung der Nebenwohnung ist bei der Meldestelle des Hauptwohnsitzes vorzunehmen.

    Eine Abmeldung kann auch per E-Mail erfolgen. Hierzu senden Sie das unterschriebene und eingescannte Abmeldeformular inklusive Ihres eingescannten Lichtbildausweises per E-Mail an info-buergerdienste@stadt.wolfsburg.de.

  • Benötigte Unterlagen

    Sie benötigen folgende Unterlagen:

    • den Personalausweis/Reisepass 

    Bei Abmeldung einer Familie werden die Ausweisdokumente sämtlicher Familienmitglieder benötigt. Kinder über 18 Jahre müssen sich selbst abmelden.

    Bei Abmeldung per E-Mail:

    • eingescanntes und unterschriebenes Abmeldeformular
    • eingescannter Personalausweis/Reisepass

  • Gebühren
    kostenfrei
  • Fristen

    Die Meldefrist nach Beziehen einer neuen Wohnung beträgt zwei Wochen.

  • Zuständige Stelle

    Stadt Wolfsburg
    Geschäftsbereich Bürgerdienste
    Rathaus B, Zimmer 015

    Telefon: 05361 28-1234
    Fax: 05361 28-2090
    E-Mail an das Service Center

    Termine werden nur nach vorheriger Terminvereinbarung angeboten. Bitte nutzen Sie die Onlineterminreservierung.

    Sie können diese Dienstleistung auch in den Verwaltungs-, Orts- und Stadtteilsprechstellen in Anspruch nehmen.

    Für die Abmeldung Ihres Nebenwohnsitzes senden Sie die erforderlichen Unterlagen an abmeldung.nebenwohnsitz@stadt.wolfsburg.de.

  • Formulare
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