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Wolfsburg-Card

  • Allgemeine Informationen/Einrichtungen
  • Voraussetzungen

    Empfänger*innen folgender laufender Leistungen:

    • Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld II nach dem Sozialgesetzbuch (SGB)
    • Grundsicherung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Eingliederungshilfe oder Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII
    • der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII)
    • des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG)
    • des Wohngeldgesetzes

  • Benötigte Unterlagen

    Eine Antragsstellung ist nicht erforderlich. Bitte nehmen Sie Kontakt mit Ihrer*m zuständigen Sachbearbeiter*in auf.

  • Fristen

    Der Gültigkeitszeitraum beträgt längstens ein Jahr.

  • Besonderheiten

    Die Wolfsburg-Card ist nur gültig im Zusammenhang mit Personal- oder Kinderausweis beziehungsweise Pass.

  • Zuständige Stelle

    Die Wolfsburg-Card erhalten Sie kostenlos ohne weiteren Antrag von Ihrer*m für die vorstehend genannten Leistungen zuständigen Sachbearbeiter*in. Diese stehen Ihnen auch für weitere Auskünfte zur Verfügung.

  • Mit der Nutzung dieser Funktion erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Daten auch in Drittländer, außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes, ohne ein angemessenes Datenschutzniveau übermittelt werden können (insbesondere USA). Es ist möglich, dass Behörden auf die Daten zugreifen können, ohne dass es einen Rechtsbehelf dagegen gibt. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Weitere Informationen: Datenschutzerklärung