• de
    • en
    • de
Filter Tags
Filter Tags
  • Interne Seiten
  • News
  • Dokumente (PDF)
  • Externe Seiten
  • Alle Ergebnisse
Inhalte suchen

Wunschkennzeichen

  • Allgemeine Informationen

    Es besteht die Möglichkeit, ein Kennzeichen der Wahl zu reservieren - vorausgesetzt, das Kennzeichen ist frei und verfügbar. Die Reservierungsdauer beträgt 180 Tage.

    Wenn die Reservierung im Internet vorgenommen wird, wird sofort die Information ausgegeben, ob das gewünschte Kennzeichen noch frei ist.

    Kurze Kennzeichenkombinationen (zum Beispiel WOB-A 1 etc. und auch WOB-AA 1) können nur zugeteilt werden, wenn die Notwendigkeit im Rahmen der Vorführung des entsprechenden Fahrzeugs festgestellt wird. Da es eine Reihe von Fahrzeugen mit eingeschränktem Platz für die Kennzeichenschilder gibt und Umbauten nicht immer möglich bzw. zumutbar sind und kurze Erkennungsnummern nur begrenzt zur Verfügung stehen, muss die Zulassungsbehörde Wolfsburg die Zuteilung kurzer Kennzeichenkombinationen restriktiv regeln.

    Derartige Wünsche können daher per Internet-Reservierung nicht berücksichtigt werden. Sollten Sie Fragen zu diesem Thema haben, wenden Sie sich bitte direkt an die Zulassungsbehörde Wolfsburg.

    Bei Saison, Oldtimerkennzeichen oder Elektrokennzeichen darf die Kombination aus Zahlen und Buchstaben insgesamt 4 Zeichen/Platzhalter nicht überschreiten.
    Bei einem Oldtimerkennzeichen mit Saisoneintrag darf die Kombination aus Zahlen und Buchstaben insgesamt 3 Zeichen/Platzhalter nicht überschreiten.

    Die Buchstabenserien AH, HJ, KZ, NS, SA, SS sowieHH stehen generell nicht zur Verfügung.

    Um missbräuchlichen Reservierungen vorzubeugen, ist eine Übertragung des Wunschkennzeichens auf Dritte grundsätzlich nicht möglich.

    Die Gebühr für die Zuteilung des Wunschkennzeichens für Werksangehörige, die ihr Fahrzeug in der Autostadt beziehungsweise Halle 52 - VW abholen, wird per Rechnung bei der Fahrzeugübergabe erhoben. Der Halter hat bei der Fahrzeugterminierung für die Auslieferung dafür Sorge zu tragen, dass das Wunschkennzeichen auf dem Zulassungsantrag vermerkt wird.

    Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass ein Rechtsanspruch auf Zuteilung des reservierten Kennzeichens nicht entsteht. Auch schließen wir jegliche Gewährleistung (insbesondere für vorgeprägte Kennzeichenschilder) bei Reservierungen aus.

    Besonderheiten

    Die Gebühr für die Zuteilung des Wunschkennzeichens für Werksangehörige, die ihr Fahrzeug in der Autostadt beziehungsweise Halle 52 - VW abholen, wird per Rechnung bei der Fahrzeugübergabe erhoben. Der Halter hat bei der Fahrzeugterminierung für die Auslieferung dafür Sorge zu tragen, dass das Wunschkennzeichen auf dem Zulassungsantrag vermerkt wird.

  • Online-Service
  • Gebühren

    Es werden Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) erhoben.

    Die Gebühr für ein Wunschkennzeichen beträgt 10,20 Euro, zuzüglich der Reservierungsgebühr (Vorwegzuteilung) in Höhe von 2,60 Euro.

  • Rechtsgrundlagen
  • Kontakt

    Bürgerdienste
    Rathaus B, Zimmer 015

    Telefon: 05361 28-1234
    Fax: 05361 28-2090

    E-Mail schreiben

    Termin buchen

    Sie können diese Dienstleistung auch in den Verwaltungsstellen Fallersleben und Vorsfelde in Anspruch nehmen.

  • Mit der Nutzung dieser Funktion erklären Sie sich damit einverstanden, dass die Daten auch in Drittländer, außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes, ohne ein angemessenes Datenschutzniveau übermittelt werden können (insbesondere USA). Es ist möglich, dass Behörden auf die Daten zugreifen können, ohne dass es einen Rechtsbehelf dagegen gibt. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Weitere Informationen: Datenschutzerklärung