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Förderung ärztlicher Versorgung

Sie überlegen, wo Sie Ihre Famulatur und Ihr praktisches Jahr absolvieren? Sie suchen einen geeigneten Ort für Ihre Facharztweiterbildung? Sie möchten sich im Haus- oder Facharztbereich niederlassen und sind deshalb auf der Suche nach einem Standort für eine eigene Praxis oder Anstellungsmöglichkeiten?

Dann ist Wolfsburg als familienfreundliche, grüne und dynamische Stadt mit attraktiven Rahmenbedingungen sowie vielseitigen Unterstützungsleistungen das richtige Ziel für Sie.

Kampagnenmotiv mit der Aufschrift "Wolfsburg braucht Dich! - Ärztin im Gespräch mit einem Patienten

UNSER VERSPRECHEN LAUTET:

  • Individuelle Starthilfe: Wir unterstützen bei organisatorischen und administrativen Fragen.
  • Zentrale Ansprechpartner: Wir bieten Ihnen schnell und direkt gebündelte Informationen.
  • Finanzielle Förderung: Wir begleiten Ihren Neustart in Wolfsburg entsprechend der Richtlinien zur Förderung der Ansiedlung von Ärzt*innen.
  • Die eigene Praxis: Wir finden mit Ihnen zusammen den idealen Praxisstandort und ein wahres Zuhause.

Aktuelles:

Rat beschließt Änderung der Förderrichtlinien – Zuschüsse jetzt auch für Studenten, Innovationen und Miete von Immobilien/ technischen Geräten

Der Rat der Stadt Wolfsburg hat am 04.09.2024 eine grundlegende Erweiterung der Förderung zur Gewinnung ärztlicher Fachkräfte beschlossen. Neben der Verlängerung der in 2013 begonnenen Förderung der Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten (mit einem maximalen Zuschuss von 50.000,00 Euro) wurden weitere Maßnahmen ab dem 01.01.2025 beschlossen.

Die neuen Fördermaßnahmen erlauben jetzt auch eine Förderung von Studierenden. Damit sollten diese schon frühzeitig die medizinischen Strukturen und Akteur*innen in Wolfsburg kennenlernen und das Interesse für eine spätere Tätigkeit erhöht werden. Dieses erfolgt mit folgenden Maßnahmen:

  • Finanzielle Unterstützung von Studierenden der Humanmedizin bei in der Stadt Wolfsburg absolvierten Pflichtpraktika (Famulatur) und Kursen am Medizincampus Wolfsburg 
  • Gewährung einer Vergütung nach TVöD für Studierende, die das Praktische Jahr im Gesundheitsamt absolvieren, 
  • Vergabe von Stipendien für Studierende am Medizincampus Wolfsburg. 

Darüber hinaus soll ein Mentoringprogramm Studierende während des Studiums begleiten.

Als neues Element neben der Förderung der Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten wird die Förderung innovativer Ansätze in der hausärztlichen Versorgung eingeführt. Förder-fähige Innovationen können in folgenden Feldern vorgenommen werden:

  • Praxisorganisation
  • Kooperation
  • Digitalisierung
  • Delegation
  • Barrierefreiheit

Die Innovationsförderung liegt bei maximal 50.000,00 Euro je Innovationsfeld, höchstens jedoch bei 150.000,00 Euro.

Außerdem besteht bei Vorliegen eines besonderen Grundes die Möglichkeit eines Zuschusses für die Anmietung und Inanspruchnahme einer Immobilie, eines technischen Gerätes oder ähnliches.

Näheres ist aus den beigefügten Richtlinien ersichtlich.

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Themen

  • Medizinstudierende
  • Ärzt*innen
  • Niederlassung und Förderung

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