„Alternative Grüne Route“ (AGR)
Der öffentliche Nahverkehr soll künftig so attraktiv, komfortabel und schnell sein, dass er eine echte Alternative zum eigenen Auto darstellt. Unter dem Arbeitstitel wurde daher ein Konzept für den ÖPNV mit dem Ziel erarbeitet, Routen zu entwickeln, auf denen ein hochwertiges ÖPNV-Angebot umgesetzt werden kann. Modernste Fahrzeuge mit einem engen Taktangebot, wenigen Stopps und zentralen Umsteigemöglichkeiten sollen die Fahrt für Bewohner und Pendler schnell und besonders komfortabel machen. Auf der AGR werden die Busse auf einer eigenen Spur vorbei am Stau in die Innenstadt bzw. zum Arbeitsplatz fahren und damit ein deutlich höherwertiges ÖPNV-System als heute bilden. Mit Hilfe dieser hochwertigen ÖPNV-Route sollen weitere Potentiale zur Verkehrsverlagerung auf den ÖPNV mobilisiert werden. In diesem Zusammenhang soll in einem ersten Baustein eine provisorische Park-and-Ride-Anlage (P+R) im Bereich des Quartier I im Baugebiet Sonnenkamp entstehen, wo Pendler ihr Auto abstellen und auf die AGR umsteigen können.
Vor dem Hintergrund der sehr dynamischen Entwicklung der Stadt in den letzten Jahren (hoher Anstieg der Einwohner und Arbeitsplätze) soll der ÖPNV künftig für verschiedene Nutzergruppen in der Alltagsmobilität eine attraktive Alternative zur Nutzung des eigenen Kfz darstellen. Dafür ist es unerlässlich, die Weiterentwicklung des Buslinien-Netzes voranzutreiben und die Entwicklung von Routen für ein hochwertiges ÖPNV-System in Angriff zu nehmen.
Die erste Idee zur AGR bestand darin, Fahrräder und Busse auf einer gemeinsamen Trasse möglichst schnell und unabhängig vom Kfz-Verkehr zu führen. In der weiteren Bearbeitung hat sich allerdings herausgestellt, dass die Ansprüche für den ÖPNV und den Radverkehr sehr unterschiedlich sind. Ziel für den ÖPNV ist es, diesen auf einer staufreien Verbindung mit wenigen Stopps, mit zentralen Umsteigemöglichkeiten, mit kurzen Wegen zu den Haltestellen und einer Bus-Bevorrechtigung zwischen Nordsteimke/Hehlingen und Innenstadt verkehren zu lassen. Für den Radverkehr hingegen sind unter anderem Strecken mit wenigen Steigungen, möglichst kurzen Distanzen, verkehrssicheren Streckenverläufen sowie sozialer Sicherheit von Bedeutung. Hieraus ergeben sich unterschiedliche Trassenführungen für die ÖPNV-Verbindung und die Radwegrouten.
schnelles Bussystem
Für die Realisierung der AGR wurden im Zuge einer Machbarkeitsstudie unterschiedliche Varianten der Linienführung für die Innenstadt untersucht. In der Untersuchung sind vier mögliche Trassenführungen mit diversen Untervarianten stufenweise betrachtet worden. Dabei ist jeweils die am besten geeignetste Untervariante in die weitere Bewertungsstufe eingegangen. Der Variantenvergleich wurde dabei sowohl für ein Stadtbahnsystem, als auch für ein durchgeführt. Mit Hilfe eines objektiven Bewertungsverfahrens konnte so die optimale Variante ermittelt werden. Dabei wurde darauf geachtet, dass die Bewertung den Ansprüchen aller beteiligten Akteure, wie Kunden, Verkehrsunternehmen, Kommune und der Allgemeinheit gleichermaßen gerecht wird.
Zu den Bewertungskriterien zählten unter anderem:
- Reisezeit
- Anzahl der Umstiege
- Möglichkeiten zur separaten Spurführung und ÖPNV-Bevorrechtigung an den Ampeln
- Baukosten und Wirtschaftlichkeit
- Beeinträchtigung des Stadt- und Landschaftsbildes und Eingriffe in Flächen
- Anbindung der neuen und alten Wohngebiete im Wolfsburger Südosten
- hohe Attraktivität, um einen Anreiz für die Pendler zu schaffen, auf den ÖPNV umzusteigen
Folgende Varianten sind für den Trassenverlauf der AGR-Innenstadt untersucht worden.
Variante Daimlerstraße
Variante Daimlerstraße
- Variante verläuft über den Lerchenweg und die Daimlerstraße
- auf dieser Route wäre im gesamten Verlauf keine gesonderte Spurführung für den ÖPNV möglich
Variante Dieselstraße
- Variante verläuft über den Lerchenweg und die Dieselstraße bis zum Hauptbahnhof
- im Bereich des Lerchenweges ist keine gesonderte Spurführung möglich
- im Bereich der Dieselstraße steht der Trassenverlauf im Widerspruch zum Verkehrskonzept für den Kfz-Verkehr (Stärkung der Achse Dieselstraße - L 290)
- aufgrund regelmäßiger Eingriffe durch die Berufsfeuerwehr ist auf Höhe der Feuerwache mit gegenseitigen Behinderungen zu rechnen
Variante Berliner Ring
- Variante verläuft über die Reislinger Straße, den Berliner Ring und die Heßlinger Straße bis zum Hauptbahnhof
- gegebenenfalls Konflikte mit städtebaulicher Entwicklung entlang des Berliner Rings
- am St.-Annen-Knoten steht der Trassenverlauf im Widerspruch zum Verkehrskonzept Wolfsburg Südost für den Kfz-Verkehr
- in der Heßlinger Straße an der Zufahrt zum Tunnel ist keine gesonderte Spur möglich
Variante Rothenfelder Straße
Variante Rothenfelder Straße
- Variante verläuft über die Reislinger Straße, den Berliner Ring, die Rothenfelder Straße sowie die Porschestraße bis zum Hauptbahnhof
- eine Anbindung des Stadtzentrums ist durch zusätzliche Haltestellen im zentralen Innenstadtbereich möglich
- eine separate Spurführung für die AGR geht im Bereich Rothenfelder Straße/Dieselstraße einher mit einer Reduzierung von Stellplätzen sowie einer Durchfahrtsbeschränkung für den Kfz-Verkehr
--> Variante wurde durch die Verwaltung als Vorzugsvariante empfohlen
AGR Innenstadt
Seit dem Planungsstart für eine Alternative Grüne Route, welche die Fortbewegung in der Stadt per Bus stärker fördern soll, hat sich bereits einiges getan:
- Die Vorstudie (Machbarkeitsstudie) zur Trassenführung der ist abgeschlossen
- die Variante Rothenfelder Straße wurde durch die Verwaltung zur Umsetzung empfohlen, da diese durch die Anlage einer Haltestelle im zentralen Innenstadtbereich eine zusätzliche Anbindung des Stadtzentrums ermöglicht
- der von der Verwaltung vorgeschlagenen Vorzugsvariante der Streckenführung über die Rothenfelder Straße wurde durch den Beschluss der Vorlage V 2017/0292 vom Rat der Stadt Wolfsburg in der Sitzung vom 21.06.2017 für die weitere Bearbeitung zugestimmt
- die geometrische Machbarkeit ist in unterschiedlichen Varianten nachgewiesen
- eine Verkehrssimulation überprüft aktuell den notwendigen Ausbau
- im Zuge der Potenzialstudie mit anschließender Wirtschaftlichkeitsuntersuchung hat sich die Stadtbahn gegenüber dem Qualitätsbus als nicht wirtschaftliches System herausgestellt und wird somit nicht weiter verfolgt
- ein Planungsbeschluss (V 2019/1241) bis zur Entwurfsplanung entlang der Reislinger Straße liegt seit Dezember 2019 vor
- die bestehende Ausführungsplanung wird an die neue Beschlussfassung angepasst, welche eine getrennte Führung von ÖPNV und Radverkehr vorsieht
- neben einem separaten Busfahrstreifen ist auch der Lösungsansatz vom Bus als „Pulkführer“ im Bereich des Berliner Rings angedacht
Als nächste Schritte wird von der Verwaltung Folgendes angestrebt:
- Variantendiskussion Rothenfelder Straße
- Planungsvorlage bis Leitungsphase 3 (Entwurfsplanung) ist erstellt
- zunächst Diskussion im Lenkungskreis Verkehr für Anfang nächsten Jahres geplant
- Herbeiführung eines politischen Beschlusses für die Vorzugsvariante
- Erarbeitung der weiteren Planungsphasen
- Schaffung von Baurecht
- Aufnahme der AGR-Innenstadt in das Mehrjahresförderprogramm des Landes Niedersachsen liegt vor
- Einleitung des Planfeststellungsverfahrens für den Abschnitt BG Hellwinkel bis Berliner Ring im Laufe des Jahres 2022
- Fertigstellung der Ausführungsplanung für den Abschnitt BG Hellwinkel
Abschnitt Reislinger Straße bis Baugebiet (BG) Steimker Gärten (Nord):
Im Zuge der Planung für die AGR im Außenbereich wurden im Rahmen der Machbarkeitsstudie folgende Ergebnisse erarbeitet:
- Ein Ratsbeschluss (V1719/2015) für den Linienverlauf vom Hehlinger Kreisel bis zur Reislinger Straße liegt vor
- im Zuge der Potenzialstudie mit anschließender Wirtschaftlichkeitsuntersuchung hat sich die Stadtbahn gegenüber dem Qualitätsbussystem als nicht wirtschaftlich herausgestellt und wird somit nicht weiter verfolgt
- Ein Ratsbeschluss (V 2019/1003) zur Führung der AGR auf separaten, außenliegenden Fahrstreifen liegt vor
- Erarbeitung verschiedener Varianten für den aktiven Lärmschutz der Altbebauung Nordsteimke sowie Planung der Entwässerung der Verkehrsflächen
- Die Aufnahme in das Mehrjahresförderprogramm des Landes Niedersachsen liegt vor
- Die Aufnahme des kommunalen Radschnellwegs entlang der K 5 in das Mehrjahresförderprogramm des Landes Niedersachsen liegt vor
- Die Vor- und Entwurfsplanung für die AGR-Spur sind abgeschlossen
- die Genehmigungsplanung ist aktuell in Bearbeitung
- Die Beschlussvorlage V 2020/1539 für die Einleitung des Planfeststellungsverfahren wurde vom Rat am 28.10.2020 beschlossen
- Planfeststellungsunterlagen liegen der Planfeststellungsbehörde zur Einleitung des Verfahrens vor
- Innerhalb des BG Steimker Gärten ist das Baurecht durch einen Bebauungsplan gesichert
- Die Entwurfsplanung für die Trasse befindet sich in der Bearbeitung
- Die Ausführungsplanung liegt im I Quartal 2022 vor, so dass dann die Beantragung zur Aufnahme in das Jahresbauprogramm des Fördergebers gestellt werden kann
- verschiedene Varianten zu Straßenquerschnitten wurden erstellt
- Baurecht ist über den Infrastruktur Bebauungs-Plan gesichert, welcher Ende 2020 rechtskräftig werden soll
- Die Entwurfsplanung für die Trasse befindet sich in der Bearbeitung
- Die Ausführungsplanung liegt im I Quartal 2022 vor, so dass dann die Beantragung zur Aufnahme in das Jahresbauprogramm des Fördergebers gestellt werden kann
Bewertungskriterien
In der ersten Stufe der Variantenuntersuchung ist die Streckenführung für den Bereich Nordsteimke bis zur Reislinger Straße untersucht worden. Insgesamt standen zunächst zehn Varianten in der Auswahl. Ziel dieser Untersuchung war es, neben einer geplanten P+R-Anlage im Umfeld von Hehlingen auch die neuen Wohnbaugebiete an die AGR und somit auch an die Innenstadt und das VW-Werk anzubinden. Im Zuge des Variantenvergleichs der 1. Stufe konnten mit Hilfe ausgewählter Bewertungskriterien, wie Reisezeit und Streckenqualität, fünf vorläufige Varianten extrahiert werden.
In der 2. Stufe des Variantenvergleiches wurden die Bewertungskriterien überarbeitet und erweitert. Zu den zählten unter anderem:
- Reisezeit
- Anzahl der Umstiege
- Möglichkeiten zur separaten Spurführung und ÖPNV-Bevorrechtigung an den Ampeln
- Baukosten und Wirtschaftlichkeit
- Beeinträchtigung des Stadt- und Landschaftsbildes und Eingriffe in Flächen
- Anbindung der neuen und alten Wohngebiete im Wolfsburger Südosten
- hohe Attraktivität, um einen Anreiz für Pendler zu schaffen und auf den ÖPNV umzusteigen
Als Ergebnis der durchgeführten zweistufigen Variantenuntersuchung wurden die Varianten 2b, 2c und 3 zur weiteren planerischen Vertiefung bzw. zur Umsetzung empfohlen, die im Vergleich als nahezu gleichwertig galten. Die Benennung der Varianten leitet sich aus den ursprünglich zu Beginn der Untersuchung vorhandenen zehn Varianten ab. Folgende drei Varianten sind für den Trassenverlauf der AGR Außenbereich in die engere Wahl gekommen:
Variante 2b
- keine innere Anbindung der neuen Baugebiete
- Erschließungspotential von 11.500 Einwohnern
- die Reisezeit zwischen Anfangs- und Endpunkt beträgt ca. 12 Minuten
- direkte Linienführung
Variante 2c
- innere Anbindung des Baugebietes Steimker Gärten mit kürzeren Zugangswegen
- Erschließungspotential von 11.500 Einwohnern
- die Reisezeit zwischen Anfangs- und Endpunkt beträgt ca. 12 Minuten
Variante 3
Variante 2c als Vorzugsvariante
- innere Anbindung des (nordwestlichen) Baugebietsbereiches Sonnenkamp mit kürzeren Zugangswegen
- Erschließungspotential von 11.500 Einwohnern
- die Reisezeit zwischen Anfangs- und Endpunkt beträgt ca. 12 Minuten
Aus der Untersuchung ist die hervorgegangen. Als Begründung wurde aufgeführt, dass die Streckenführung der Variante 2c das Wohnbaugebiet Steimker Gärten durch eine im Baugebiet gelegene Haltestelle sehr gut anbindet. Im Zuge dessen wurde die Führung der AGR im Baugebiet Steimker Gärten im Verlauf der Baugebietsplanung weiter optimiert. In Abstimmung mit dem Erschließungsträger wurden einvernehmlich optimale Rahmenbedingungen erarbeitet, so dass diese Trassenvariante hinsichtlich der Akzeptanz sowie der rechtlichen Absicherung die geringsten Umsetzungsrisiken beinhaltete. Das hängt auch damit zusammen, dass die benötigte Fläche für die AGR bereits im Bebauungsplan Steimker Gärten Berücksichtigung findet.
Für den Bereich ab der Einmündung BG Steimker Gärten / K5 bis zum Hehlinger Kreisel entlang der Nordsteimker Straße wurden bereits verschiedene Straßenquerschnitte erarbeitet und bewertet. Auf Höhe des Baugebietes Steimker Gärten wird das Baurecht über einen Bebauungsplan geschaffen. Der genaue Straßenquerschnitt steht allerdings noch nicht fest und soll im Sommer 2019 beschlossen werden.
Auf Höhe des Baugebietes Sonnenkamp soll künftig Baurecht über den Infrastrukturbebauungsplan geschaffen werden, welcher dann auch die Festsetzung zu der finalen Gestaltung des Straßenraumes macht. Bislang ist somit noch offen, wie der genaue Straßenquerschnitt zukünftig aussehen wird.
Als nächste Schritte für die Zukunft sind folgende Maßnahmen geplant:
- Für einzelne Abschnitte soll der Politik eine Objektvorlage zur Beschlussfassung vorgelegt werden
Variantenfindung
Die wesentlichen Anforderungen/Eigenschaften an die können wie folgt benannt werden:
- größtmögliches Nutzungspotenzial durch hohe Lagegunst, Nutzungsattraktivität und Sicherheitsempfinden
- geeignete Leistungsfähigkeit der P+R-Anlage und der angrenzenden Straßen sowie Vorhandensein sinnvoller Erweiterungsmöglichkeiten
- günstige Übergangsmöglichkeiten zum ÖPNV in Verbindung mit attraktiven Reisezeiten vor dem Hintergrund der alternativen Weiterfahrt bis zum Zielort mit dem motorisierten Individualverkehr
- wirtschaftlich und ökologisch verträgliche Erschließung der Fläche, Reduzierung von Betroffenheiten und
- Kombinationsfähigkeit mit den Belangen des Radverkehrs
Zur Beurteilung, ob die Flächen den Anforderungen entsprechen, wurde ein umfangreiches und detailliertes Bewertungsverfahren durchgeführt. Zu den objektiven Bewertungskriterien zählten dabei unter anderem:
- Erreichbarkeit für den Kfz-Verkehr
- Erreichbarkeit des Endpunktes der AGR für den Fuß-/Radverkehr
- Einbindung in das ÖPNV-Netz
- Flächenkonflikt mit anderen Planungen
- Erweiterungsmöglichkeit (Bezug zur Flächengröße)
- technische Erschließung der Fläche mit Strom, Wasser, etc.
- Kosten (Investitionskosten, laufende Betriebskosten sowie Wartung und Sicherheit)
- Auswirkungen auf Mensch und Umwelt
- Lage der P+R-Anlage im klassifizierten Straßennetz
- Attraktivität für Fußgänger und Radfahrer sowie den Kfz Verkehr (Gehweglänge, Anbindung bzw. Erschließung)
- soziale Sicherheit
- Leistungsfähigkeit der zuführenden Straßen
Variante 1: Hehlingen-Süd
Variante 2: Gärtnerei
Variante 3: Am Kreisverkehr
Variante 4: Baugebiet Sonnenkamp
Vorzugsvariante
Aufgrund des guten Verkehrsabflusses, der hohen Attraktivität und der Möglichkeit einer städtebaulichen Integration ist die Variante 3 als aus dem Bewertungsverfahren hervorgegangen.
Vorlage V 2017/0272-1
- mit der wurde vom Rat der Stadt Wolfsburg in der Sitzung vom 21.06.2017 der Endpunkt der AGR auf Höhe des urbanen Quartiers im künftigen Baugebiet Sonnenkamp beschlossen
- in einem ersten Baustein soll eine temporäre Stellplatzanlage im Bereich von Quartier I bzw. dem geplanten Campus mit einem Kontingent von 200 Stellplätzen als P+R-Angebot dienen
- Baurecht für die P+R-Anlage ist über den Infrastruktur Bebauungs-Plan gesichert, welcher Ende 2020 rechtskräftig werden soll
- Konkretisierung der genauen Lage der Quartiersgarage im urbanen Quartier durch einen städtebaulichen Wettbewerb
- städtebauliche Integration des Standortes in den Gesamtzusammenhang