Der Schutz und die Förderung der Gesundheit der Beschäftigten sind für die Stadt Wolfsburg soziale Verpflichtung und ökonomische Notwendigkeit zugleich.
Das Gesundheitsmanagement der Stadt Wolfsburg beugt Beeinträchtigungen und Erkrankungen, Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und psychischen Belastungen vor.
Es stärkt Gesundheitspotentiale und das Wohlbefinden von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern am Arbeitsplatz.
Die Stadtverwaltung hat damit ein herausragendes Betriebliches Gesundheitsmanagement etabliert, das zu den besten deutschlandweit zählt. Das BGM ist strukturell wie strategisch in die Unternehmensprozesse integriert und fördert eine unternehmensweite Gesundheitskultur.
Unsere Mitarbeiter profitieren von umfassenden, genau auf ihre Bedarfe abgestimmten Gesundheitsleistungen und werden in ihrer Leistungsfähigkeit und Motivation nachhaltig gestärkt.
Für Fragen und Anregungen zum Gesundheitsmanagement der Stadt Wolfsburg steht Ihnen ARGUS gern zur Verfügung.
Unter Berücksichtigung nationaler und europäischer Gesetze und Verordnungen stellen wir eine ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes, seiner Umgebung sowie der jeweiligen Arbeitsablaufprozesse sicher.
Die Grundlage hierfür bietet die Erfassung und Bewertung von physischen und psychischen Belastungskomponenten am Arbeitsplatz.
Durch arbeitsmedizinische Vorsorge minimieren wir die gesundheitlichen Risiken, denen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Arbeitsplatz ausgesetzt sein können.
Die arbeitsmedizinische Betreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) erfolgt bei der Stadt Wolfsburg durch den TÜV Rheinland.
Unsere betriebliche Gesundheitsförderung unterbreitet Angebote zur Gesundheitsprävention rund um den Arbeitsplatz und wird in Form von Workshops, Kursen, Beratungsgesprächen und spezifischen Angeboten praxisnah vermittelt.
Zu unserem internen AKTIV-Programm, das Themenbereiche wie unter anderem Bewegung, Entspannung und Ernährung umfasst, haben alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter freien Zugang.
Die Integration und Förderung schwerbehinderter Menschen in den Arbeitsprozess ist uns ein wichtiges Anliegen.
In der Dienstvereinbarung Integration sind Grundsätze, Zielsetzungen und Regelungen zu Einstellungsverfahren und Förderungsmaßnahmen behinderter Menschen festgelegt.
Unsere Betriebliche Sozialberatung informiert und unterstützt bei Problemen am Arbeitsplatz und in persönlichen Lebenskrisen. Gemeinsam mit den Betroffenen werden individuelle Lösungsmöglichkeiten und Bewältigungsstrategien entwickelt.
Die Beratung erfolgt unabhängig und unterliegt der Schweigepflicht.